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Zonenplan und Baureglement in Überarbeitung

Mit der Revision wurde das übergeordnete Raumplanungs- und Baurecht von Bund und Kanton auf kommunaler Ebene umgesetzt. Dies führt zu verschiedenen Neuerungen, die das Bauen einfacher und einheitlicher machen werden.

Schlankeres Baureglement
Mit dem neuen Baureglement werden neue Begriffe und Messweisen und andere Zonenbezeichnungen eingeführt. Baubehörde ist nicht mehr der Gemeinderat, sondern die Baukommission, was zu kürzeren Wegen führt. Der neue Erlass gibt zudem Anreize in Form von Abweichungen von der Regelbauweise für eine besonders hochwertige Gestaltung von Bauten, die von einem Gestaltungsbeirat beurteilt wird.
Das neue Baureglement kennt keine Ausnützungsziffer mehr. Die Bauten werden künftig durch Länge, Breite, Höhe und Abstand definiert. Die talseitig sichtbare Fassadenhöhe wurde erhöht, um Bauen am Hang wieder sinnvoll zu ermöglichen. Eine neue Dachraumregelung bietet höhere Flexibilität.
Ausserdem wurden aktuelle Umweltthemen für die Umgebungsgestaltung aufgenommen. Zur Förderung der Biodiversität werden z.B. ökologische Ausgleichsflächen (20% der Umgebungsfläche) verlangt. Lichtemissionen durch künstliche Beleuchtungen werden eingeschränkt und nicht begehbare Dachflächen über 30 m2 sind, mit Mindestsubstratstärken ausgerüstet, zu begrünen.

Keine neuen Einzonungen
Mit dem revidierten Zonenplan werden rund um den Bahnhof Schwerpunktzonen eingeführt, welche die Zentrumsentwicklung fördern. Die Schwerpunktzone Areal Alp beim Güterbahnhof beispielsweise legt den Grundstein für die geplante Ansiedlung des Schreiner-Kompetenzzentrums. Der neue Zonenplan ermöglicht auch Umstrukturierungen von Gebieten wie dem Meierhof (Walzenhauserstrasse 9 und Umgebung), der für eine Mischnutzung geeignet wäre, heute aber zu einem grossen Teil in einer reinen Arbeitszone liegt. Der Zonenplan bietet mit Aufzonierungen Sanierungsanreize, z.B. im Gebiet Hauptstrasse Ost. Er schützt aber auch bestehende Strukturen wie z.B. Wohngebiete im Oberdorf.

Parkierung
Der Bedarf an Abstellplätzen für Motorfahrzeuge und leichte Zweiräder wird weiterhin im Baureglement definiert. Alle weiteren Regelungsbereiche wie Ersatzabgaben für fehlende Parkplätze, Beschränkungen des Parkplatzangebots, Mobilitätskonzepte, die öffentliche Parkierung und die Parkraumbewirtschaftung sind Gegenstand des neuen Parkierungsreglements.

Weitere Planungen
Ergänzend zu Zonenplan, Bau- und Parkierungsreglement werden auch der leicht angepasste Strassenplan und einige Waldfeststellungen öffentlich aufgelegt (mit Rechtsmittel).
Ausserdem werden der Planungsbericht, der kommunale Richtplan (Richtplankarte und Koordinationsblätter) und der Erschliessungsplan öffentlich bekannt gemacht. Diese Unterlagen sind nicht grundeigentümer-, sondern nur behördenverbindlich, weshalb dagegen keine Einsprachemöglichkeiten bestehen.

Weiterer Ablauf
Der Gemeinderat führt zurzeit Einspracheverhandlungen. Wenn die Einspracheentscheide gefällt sind, wird die Planung dem fakultativen Referendum unterstellt. Wird dieses nicht ergriffen bzw. im Abstimmungsfall den neuen Erlassen zugestimmt, wird die Genehmigung des Kantons eingeholt. Anschliessend wird der Gesamtentscheid den Einsprechern mit Rekursfrist eröffnet.
 


Sie finden sämtliche Dokumente nachfolgend als PDF-Dateien zum Herunterladen.


Zonenplan
Zonenplan [6.3 MB]
Zonenplan - Änderungen [6.6 MB]

Baureglement
Baureglement [366 KB]
Erläuterungen zum Baureglement [1.3 MB]

Parkierungsreglement
Parkierungsreglement [5.0 MB]

Gemeindestrassenplan
Gemeindestrassenplan - Situation [4.3 MB]
Gemeindestrassenplan - Planungsbericht [764 KB]
Fuss-, Wander- und Radwegplan [3.8 MB]
Strassenverzeichnis [167 KB]

Waldfeststellungen
Waldfeststellung Eselschwanz [410 KB]
Waldfeststellung Funkenbüchel [1.2 MB]
Waldfeststellung Gletscherhügel [592 KB]
Waldfeststellung Heubüchel [1.2 MB]
Waldfeststellung Ottersbach [1.1 MB]

Planungsbericht
Planungsbericht 1. Teil [12.8 MB]
Planungsbericht 2. Teil [20.1 MB]

Kommunaler Richtplan
Richtplan - Karte [4.9 MB]
Richtplan - Koordinationsblätter [432 KB]

Erschliessungsprogramm
Erschliessungsprogramm [6.0 MB]