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Teilstrassenplan «Neubau Interventionszentrum Zoll St. Margrethen» - Öffentliche Auflage

Amtliche Anzeige, koordinierte Auflage mit Baugesuch Publ.-Nr.: 00.254.705

Das Bundesamt für Bauten und Logistik BBL, Bern, plant den Neubau des Interventionszentrums Zoll (IVZ) St. Margrethen auf dem Grundstück Nr. 3396 an der Neudorfstrasse. Das Interventionszentrum dient als gemeinsamer Stützpunkt und regionales Zentrum für Kontrolltätigkeiten des Bundesamts für Zoll und Grenzsicherheit (BAZG) sowie der Kantonspolizei St. Gallen.

Für die Erschliessung des Neubaus ist der Erlass eines Teilstrassenplans erforderlich. Die neue Erschliessungsstrasse wird über den Bauwerk-Kreisel an die Neudorfstrasse angebunden und in die Teilbereiche Nationalstrasse sowie Gemeindestrasse 3. Klasse eingestuft. Sie dient dem Kontroll-, Kunden- und Personalverkehr.

Der Teilstrassenplan «Neubau Interventionszentrum Zoll St. Margrethen», datiert vom 5. Januar 2026, wurde vom Gemeinderat am 16. März 2026 in die öffentliche Auflage verabschiedet.

Der Teilstrassenplan sowie das koordinierte Baugesuch Publ.-Nr.: 00.254.705 liegen während 30 Tagen, d.h. vom 1. April 2026 bis 30. April 2026, im Gemeindehaus St. Margrethen, 2. Stock (öffentlicher Anschlag), zur Einsichtnahme öffentlich auf.  

Innerhalb der Auflagefrist kann gegen die öffentliche Auflage beim Gemeinderat St. Margrethen, Hauptstrasse 117, 9430 St. Margrethen, Einsprache erhoben werden. Zur Einsprache ist berechtigt, wer ein eigenes schutzwürdiges Interesse dartut (Art. 45 StrG und Art. 45 Abs. 1 des Gesetzes über die Verwaltungsrechtspflege, sGS 951.1). Die Einsprache hat eine Darstellung des Sachverhalts, eine Begründung sowie einen Antrag zu enthalten.

Teilstrassenplan [pdf, 906 KB]


Gemeinde St. Margrethen

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