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Öffentliche Auflage Aufhebung Teilstrassenstück Neuwiesstrasse

Der Gemeinderat hat am 6. Mai 2019 gestützt auf Art. 39 ff. des Strassengesetzes (sGS 732.1, abgekürzt StrG) die Aufhebung eines Teilstrassenstücks (Vorplätze) über die Parzellen Nrn. 2438 und 2439 (Neuwiesstrasse, Gemeindestrasse 3. Klasse, Nr. 355), genehmigt.

Das Bauvorhaben liegt nach Art. 39 ff. StrG während 30 Tagen, d.h. vom 29. Mai bis 27. Juni 2019, im Gemeindehaus, 2. Stock, Anschlagbrett, zur Einsicht öffentlich auf.

Einsprachen gegen das Projekt, die Notwendigkeit und die Art der Ausführung der baulichen Massnahmen sind innert der Auflagefrist schriftlich und begründet dem Gemeinderat St. Margrethen, 9430 St. Margrethen, einzureichen.