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Ersatzwahl für ein Mitglied des Gemeinderates

Die Ersatzwahl eines Gemeinderates für den Rest der laufenden Amtsdauer 2017 bis 2020 findet am Sonntag, 15. September 2019, statt.

Einreichung der Wahlvorschläge

Wahlvorschläge sind der Gemeinderatskanzlei, 9430 St. Margrethen, einzureichen. Sie müssen spätestens am Freitag, 5. Juli 2019, 12 Uhr, eintreffen (Poststempel genügt nicht).

Der Wahlvorschlag ist von wenigstens 15 in St. Margrethen wohnhaften Stimmberechtigten zu unterzeichnen. Er darf höchstens eine Kandidatin bzw. einen Kandidaten enthalten. Zur Wahl dürfen nur Personen vorgeschlagen werden, die ihrer Kandidatur schriftlich zugestimmt haben.

Merkblatt Ersatzwahl

Zustimmungserklärung und Wahlvorschlag

Zweiter Wahlgang

Ein allfälliger zweiter Wahlgang wurde auf den 17. November 2019 angesetzt unter dem Vorbehalt, dass keine eidgenössische Abstimmungen auf den 24. November 2019 angesetzt werden. Werden eidgenössische Abstimmungen auf dieses Datum angesetzt, findet ein allfälliger 2. Wahlgang am 24. November 2019 statt. Der Wahlvorschlag ist bis Montag, 21. Oktober 2019, 10 Uhr, der Gemeinderatskanzlei St. Margrethen einzureichen. Es ist auch eine stille Wahl möglich. Im Übrigen gelten die gleichen Bestimmungen wie für den ersten Wahlgang.