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Bürgerversammlungen

St. Margrethen ist eine Gemeinde mit Bürgerversammlung, d.h. die Bürgerschaft berät und beschliesst an der Bürgerversammlung, soweit nicht Urnenabstimmungen durchgeführt werden. Die Bürgerversammlung ist das oberste Organ der Gemeinde. Der Rat besorgt die laufenden Geschäfte und stellt der Bürgerschaft Anträge.

Die Bürgerschaft beschliesst an der Bürgerversammlung über:

  • die Jahresrechnung
  • den Voranschlag und Steuerfuss
  • die Gemeindeordnung
  • weitere Geschäfte nach Massgabe der Gemeindeordnung oder der besonderen Gesetzgebung

Vor- und Bürgerversammlung

Die Stimmausweise und Jahresrechnungen werden wie gewohnt mindestens acht Tage vor der Bürgerversammlung den Stimmberechtigten per Post zugestellt.