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Arbeitssuche

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Fragen und Antworten zu Arbeit und Stellensuche

  1. Wo werden offene Stellen ausgeschrieben?
  2. Wer bekommt eine Arbeitsbewilligung?
  3. Was bedeutet «Blindbewerbung», «Spontanbewerbung»?
  4. Was sollte in einer schriftlichen Bewerbung enthalten sein?
  5. Soll ich mich per Post oder E-Mail bewerben?
  6. Wie verhalte ich mich beim Vorstellungsgespräch?
  7. Wo kann ich Unterstützung bei der Arbeitssuche erhalten?
  8. Ich fühle mich unfair behandelt. Was kann ich tun?

1. Wo werden offene Stellen ausgeschrieben?

Sehr viele Stellen werden über persönliche Beziehungen besetzt. Es ist deshalb sehr wichtig, Freunde und Bekannte über die eigene Arbeitssuche zu informieren. So gehen plötzlich unerwartete Türen auf. Stelleninserate findet man in Tageszeitungen meist im «Stellenanzeiger» oder in Fachzeitschriften. Falls Sie selber keine Tageszeitungen abonniert haben, suchen Sie das RAV auf, wo die Zeitungen studiert werden können oder Sie informieren sich in Restaurants oder grösseren Bibliotheken. Zudem wird das Internet als Stellenmarkt immer wichtiger. Die Websiten www.ostjob.ch oder www.stellenlinks.ch bieten einen Überblick. Ganz wichtig sind auch Suchportale wie www.arbeit.swiss, die unter anderen das Regionale Arbeitsvermittlungszentrum Heerbrugg (RAV) anbietet. Firmen präsentieren dort ihre freien Stellen. Organisiert wird das Stellenportal von der öffentlichen Verwaltung. In der Schweiz ist der Arbeitgeber nicht immer verpflichtet, die offene Stelle dem Arbeitsamt zu melden. Somit müssen Sie auch private Vermittlungsbüros in Betracht ziehen. Diese bieten kostenlos ihre Dienste an, um eine Stelle zu finden. Die Adressen findet man im Telefonbuch oder beim RAV. Aber auch auf den Webseiten von Unternehmen und Firmen kann man Informationen über freie Stellen finden.

2. Wer bekommt eine Arbeitsbewilligung?

Es gibt in der Schweiz grundsätzlich zwei Prinzipien: Arbeitnehmende aus EU-/EFTA-Staaten haben es einfacher, Zutritt zum Arbeitsmarkt zu bekommen (Norwegen und Island gehören zur EFTA). Grund dafür sind Vereinbarungen zwischen der Schweiz und der  Europäischen Union (EU). Für Personen aus allen anderen Staaten – aus den so genannten Drittstaaten – gibt es eine  Arbeitsbewilligung, wenn sie als dringend benötigte und gut qualifizierte Arbeitskräfte gelten. Arbeitnehmende mit diesen Voraussetzungen haben langfristig bessere berufliche und soziale Integrationschancen. Arbeitskräfte für die Massenverarbeitung werden immer weniger benötigt. Gesucht sind Spezialisten und Experten mit in der Schweiz anerkannten Diplomen für die Industrie und Dienstleistungsbetriebe. Weitere Informationen finden sich auf der Website des Bundesamtes für Migration. Vorläufig aufgenommene «Personen mit Status F» haben vollständigen Zugang zum Arbeitsmarkt. Der Arbeitsmarkt ist somit auch für vorläufig Aufgenommene offen. Es gibt schweizweit spezielle Angebote, die sich um ihre Situation kümmern. Bei Fragen zur Arbeitsbewilligung wenden Sie sich am besten an das Migrationsamt St. Gallen. Es gibt auch spezialisierte Rechtsberatungsstellen, welche Ihnen weiterhelfen können. Beim Schweizerischen Anwaltsverband finden Sie entsprechende Adressen in Ihrem Kanton.

3. Was bedeutet «Blindbewerbung», «Spontanbewerbung»?

Wenn man sich für eine bestimmte Firma interessiert, kann man sich auch «blind» bewerben. Heute spricht man eher von «Initiativ-Bewerbung» oder «Spontanbewerbung». Die  stellensuchende Person schickt oder mailt ihre Bewerbung einem Unternehmen, obwohl keine Stelle ausgeschrieben ist. Seien Sie sich bewusst, dass der verdeckte Arbeitsmarkt riesig ist. Viele Personalverantwortliche sammeln diese Dossiers für den Fall, dass eine Stelle frei wird. Seriöse und umfassende Bewerbungen haben gute Chancen. Es muss aus den Unterlagen ersichtlich sein, dass der oder die Stellensuchende sich intensiv mit dem Unternehmen befasst hat.

4. Was sollte in einer schriftlichen Bewerbung enthalten sein?

Eine schriftliche Bewerbung umfasst in der Regel folgende Unterlagen:

Begleitbrief: Er erklärt, warum Sie sich für diese Stelle interessieren. In diesem Brief geht es auch darum dem Arbeitgeber klarzumachen, dass Sie die Ziele der Unternehmung kennen und Sie den Arbeitgeber in diesem Sinn unterstützen werden. Serien- oder Standardbriefe sind nicht erwünscht. Besser ist es, das Schreiben individuell an das Unternehmen zu richten und diesem anzupassen.

Lebenslauf: Er gibt den Arbeitgebenden in tabellarischer Form Informationen über Ihre persönlichen Verhältnisse, Ausbildungen, Berufserfahrungen und Sprachkenntnisse.

Anhang: Er enthält Kopien von früheren Arbeitszeugnissen, Diplomen, Praktikabestätigungen oder Weiterbildungsausweisen. Achtung, schicken Sie niemals die Originale, immer Kopien!

Das Foto ist freiwillig, wenn es nicht im Inserat gewünscht wird. Es ist empfehlenswert, ein Passfoto dem Lebenslauf beizufügen. Die Firmen legen Wert darauf, dass die Bewerbung in ein professionelles Bewerbungsdossier eingereicht wird. Senden Sie die Unterlagen per A-Post, E-Mail oder bringen Sie diese persönlich vorbei. Denken Sie daran, eine Bewerbung ist Ihr erster Schritt zur neuen Stelle und sagt sehr viel über Sie aus.

Viele Personen lassen sich von Beratungsstellen, Hilfswerken oder im Kollegenkreis beraten. Das lohnt sich. Auch auf dem Internet finden Sie gute Tipps, zum Beispiel bei: www.berufsberatung.ch.

5. Soll ich mich per Post oder E-Mail bewerben?

Das ist je nach Arbeitsstelle unterschiedlich zu handhaben. Studieren Sie sorgfältig das Stelleninserat, denn dort ist vermerkt, in welcher Form der Arbeitgeber die Bewerbung wünscht. Sollte es nicht aufgeführt sein, können Sie es vielleicht telefonisch erfragen. So haben Sie bereits den ersten Kontakt hergestellt und können sich im Bewerbungsschreiben auf den Anruf beziehen, was den Einstieg erleichtern kann.

6. Wie verhalte ich mich beim Vorstellungsgespräch?

Vorstellungsgespräche laufen unterschiedlich ab. Das hängt vom Arbeitgeber,  den Anforderungen an die Stelle und vom Bewerber ab. Bereiten Sie sich auf das Gespräch vor. Studieren Sie die Internetseiten des Unternehmens. Zeigen Sie bereits während des Vorstellungsgesprächs Interesse am Unternehmen. Stellen Sie Fragen, die Interesse signalisieren. Üben Sie das Gespräch mit einem guten Bekannten oder Freund und machen Sie sich Überlegungen zu folgenden Punkten:

  • Spezielle Eigenschaften, die Sie für diese Stelle mitbringen.
  • Was hat ein Arbeitgeber davon, wenn er Sie einstellt? Warum soll der Arbeitgeber gerade Sie auswählen?
  • Besuchte Schulen
  • Berufserfahrungen
  • Besonderheiten im Lebenslauf; abgebrochene Ausbildungen, Beschäftigungspausen, häufige Stellenwechsel
  • Gründe für den Stellenwechsel
  • Fähigkeiten, Stärken und Schwächen
  • Berufliche Ziele und Zukunftsvorstellungen
  • Interesse und Pläne für die Weiterbildungen
  • Besondere Leistungen und Erfolge
  • Teamfähigkeit
  • Ihre Erwartungen an die neue Stelle, an Vorgesetzte und Arbeitskolleginnen und –kollegen

Nicht in ein Bewerbungsgespräch gehören Fragen wie:

  • Vereinszugehörigkeit
  • Politische Überzeugung
  • Religion (ausser es spielt bei der Stelle eine Rolle, also in einer Kirche, einer Partei, etc.)
  • Zivilstand
  • Familiensituation
  • Mögliche Schwangerschaft

Bei Fragen kann die kostenlose Rechtsberatung des Amtes für Wirtschaft und Arbeit Auskunft geben. Die Beratung erfolgt nur telefonisch oder per E-Mail über 058 229 48 85 und arbeitsrecht@sg.ch.

7. Wo erhalte ich Unterstützung bei der Arbeitssuche?

Stellensuchende können sich bei der Regionalen Arbeitsvermittlung (RAV) in Heerbrugg anmelden und erhalten dort Unterstützung. Auch private Stellenvermittler und Temporärbüros können Ihnen kostenlos weiterhelfen. Es gibt zudem Hilfswerke im Bereich der Arbeitsintegration (Rotes Kreuz, HEKS, Caritas, SAH). Je nachdem, welche Aufenthaltsbewilligung Sie haben, ist die Beratung kostenlos. Andernfalls müssen Sie etwas bezahlen – oder weitersuchen. Fachleute und viel Wissen bietet auch die Zeitschrift «Der Beobachter». Das Beobachter-Team stellt Informationen auf dem Internet zur Verfügung. Und es gibt einen Telefondienst. Die Direktnummer für den Fachbereich Arbeit lautet 043 444 54 01. Wenn Sie den «Beobachter» abonniert haben, ist die Beratung kostenlos.

8. Ich fühle mich unfair behandelt. Was kann ich tun?

Überlegen Sie sich genau, aus welchen Gründen Sie mit Ihrem Arbeitsplatz unzufrieden sind. Am besten machen Sie sich Notizen über einzelne Vorgänge und sorgen dafür, dass Sie Zeugen haben. Lassen Sie sich stets professionell beraten, bevor Sie irgendwelche Schritte unternehmen, denn oft können sehr hohe Folgekosten entstehen, die Sie tragen müssen. Sie können bei einer Rechtsberatung, bei Gewerkschaften oder Hilfswerken Erkundigungen einholen. Bei Fragen aus dem Arbeitsvertragsrecht, z.B. Lohn, Kündigung usw., und dem Arbeitslosenversicherungsrecht können Sie kostenslose Rechtsberatung durch Juristen des Amtes für Arbeit beanspruchen. Die Beratung erfolgt nur telefonisch oder per E-Mail über 058 229 48 85 und arbeitsrecht@sg.ch. Bei Arbeitskonflikten können Sie sich zudem an die Schlichtungsstelle wenden.