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Gesundheitssystem

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Fragen und Antworten zum Thema Gesundheit

  1. Was tun im Notfall?
  2. Die wichtigsten Notfall-Nummern.
  3. Wie finde ich in der Schweiz einen Arzt oder eine Ärztin?
  4. Welche Angebote gibt es für Kinder?
  5. Wie funktioniert eine Krankenkasse?
  6. Wo werde ich gepflegt, falls ich krank werde?
  7. Wo gehe ich hin, wenn ich alt bin und nicht mehr alleine wohnen kann?
  8. An wen kann ich mich wenden, wenn ich jemanden mit einem psychischen Leiden kenne?
  9. Was kann ich tun, wenn ich an einer Sucht leide?
  10. Was kann ich tun, wenn ich meine Probleme oder Krankheiten nicht auf Deutsch erklären kann?
  11. Was versteht man unter Alternativmedizin, und wer bezahlt diese?

1. Was tun im Notfall?

Als Notfall bezeichnen wir jene Situationen, in denen eine Gefahr für den Körper und das Leben eines Patienten besteht. Im Mittelpunkt steht die Erste Hilfe. Dabei geht es um die Sicherstellung der wichtigen Körperfunktionen – das Bewusstsein, die Atmung und der Kreislauf. Bei einem Notfall müssen sofort Rettungskräfte geholt werden. Am schnellsten rufen Sie den Rettungsdienst und den Krankenwagen über die Telefonnummer 144. Falls Sie in den Bergen oder im Ausland sind, kann auch die Rega helfen.

2. Die wichtigsten Notfall-Nummern

  • Sanitätsnotruf 144
  • Feuerwehr 118
  • Polizei-Notruf 117
  • Die dargebotene Hand 143
    Die «dargebotene Hand» ist eine erste Anlaufstelle für Menschen in schwierigen Lebenslagen. Dazu gehören auch alltägliche Sorgen – unabhängig von Alter, kultureller oder konfessioneller Zugehörigkeit. Die Stelle ist rund um die Uhr erreichbar.
  • Elternnotruf 041 710 22 05
    Der Elternnotruf ist eine Beratungsstelle für Eltern, die sich mit ihrem Kind in einer belastenden Situation oder in einer Krise befinden. Der Notruf ist rund um die Uhr (24 Stunden) erreichbar.
  • Toxikologischer Notfalldienst 145
    Das Tox-Zentrum gibt rund um die Uhr (24 Stunden) gratis ärztliche Auskunft bei Vergiftungsfällen und Vergiftungsverdacht.
  • Rega Schweiz: 1414
    Rega Ausland: +41 333 333 333
    Die Rettungsflugwacht Rega transportiert verunfallte und kranke Menschen mit Helikoptern und Flugzeugen. Überlegen Sie sich, bevor Sie anrufen, welches die wichtigsten Informationen sind, die der Notruf erhalten muss: Wo befinden Sie sich? Was ist passiert? Wie ist der Zustand der verunfallten Person?

3. Wie finde ich in der Schweiz einen Arzt oder eine Ärztin?

Wenn Sie medizinische Hilfe brauchen, wenden Sie sich an einen Allgemeinmediziner. Im Telefonbuch finden Sie unter der Rubrik «Ärzte» alle praktizierenden Ärzte der Gemeinde. Es ist ratsam, einen Hausarzt zu haben. Durch die regelmässigen Besuche kennt der Arzt Ihren Gesundheitszustand und kann Sie optimal beraten. Falls notwendig, weist er Sie an einen Facharzt weiter. Ein Arztbesuch ist nicht nur bei akuten Schmerzen sinnvoll. Regelmässige Vorsorgeuntersuchungen sind empfehlenswert, besonders bei Kleinkindern, für die Zahnpflege und für die Vorsorge bei Männern und Frauen ab 35 Jahren. Sie können allenfalls auch direkt in die Praxis eines Spezialisten gehen, falls Sie genau wissen, woran Sie erkrankt sind. Doch Vorsicht: Viele Krankenkassen verlangen, dass Sie vom Hausarzt zu einem Spezialisten überwiesen werden. Klären Sie das im Voraus mit Ihrer Krankenkasse ab. Sonst riskieren Sie, dass die Kosten des Spezialisten nicht bezahlt werden. In dringenden Fällen oder an Wochenenden können Sie in die Notfallaufnahme des nächstgelegenen Spitals gehen; in St. Gallen, Rorschach oder Altstätten.

4. Welche Angebote gibt es für Kinder?

  • Schularzt-Dienst: Kinder und Jugendliche werden in regelmässigen Abständen vom Schularzt untersucht und geimpft. Damit können gesundheitliche Störungen frühzeitig erkannt und behandelt werden.
  • Schulzahnarzt bzw. Schulzahnpflege: Die Zähne der Kinder werden einmal jährlich von einem Zahnarzt untersucht. In der Schweiz kommt auch der Zahnpflege-Dienst in die Schule und zeigt den Kindern im Unterricht, wie man die Zähne putzt.
  • Schulpsychologischer Dienst: Diese Einrichtung kann bei schulischen, psychischen und erzieherischen Problemen Ihres Kindes beigezogen werden. Die Beratungen sind kostenlos.

5. Wie funktioniert eine Krankenkasse?

In der Schweiz sind alle Einwohner – Einheimische und Ausländer mit Aufenthaltsberechtigung – obligatorisch bei einer Krankenkasse versichert. Es gibt aber keine staatliche Krankenkasse, sondern nur private Unternehmen. Die Auswahl der Krankenkasse liegt bei Ihnen. Die Prämien – die monatlichen Kosten – sind je nach Krankenkasse verschieden. Bei der Wahl der Krankenkasse können Sie zwischen verschieden hohen Franchisen (Selbstbehalt) wählen. Die Franchise ist derjenige Betrag, welchen Sie im Krankheitsfall selber bezahlen müssen, bevor die Krankenkasse Leistungen erbringt. Die Mindestfranchise beträgt Fr. 300.-- pro Jahr, die höchst mögliche Fr. 2'500.--. Die Prämien für die Krankenkasse sind tiefer, je höher die gewählte Franchise ist. Aber Achtung, überlegen Sie beim Vertragsabschluss, ob Sie in der Lage wären, eine hohe Franchise zu tragen. Falls Sie einen Arzt besuchen, in ein Spital gehen müssen oder sich irgendwo beraten lassen, werden die Kosten von Ihrer Krankenkasse (nach Abzug der Franchise) fast vollständig übernommen. Erkundigen Sie sich bei Bekannten oder beim Einwohneramt, welche Versicherung für Sie geeignet ist. Auf www.comparis.ch finden Sie auch ein Verzeichnis der Versicherungen und einen Preisvergleich. In der Grundversicherung müssen alle Krankenkassen gemäss Gesetz die gleichen Leistungen erbringen. Darüber hinaus können Sie Zusatzleistungen wählen. Dafür müssen Sie allerdings pro Monat mehr bezahlen. Welche Zusatzleistungen und welche Prämien Sie wählen, entscheiden Sie selbst.

6. Wo werde ich gepflegt, falls ich krank werde?

Es gibt im Krankheitsfall verschiedene Möglichkeiten, sich pflegen zu lassen. Wenn Sie operiert werden oder spezielle Untersuchungen brauchen, überweist Sie Ihr Hausarzt ins Spital. Bei Unfällen oder Notfällen kann der Krankenwagen und der Notfallarzt via Telefonnummer 144 gerufen werden. Sie werden dann sofort in ein Spital gefahren. In der Schweiz gibt es den Spitex-Dienst, wenn Sie nach einem Krankenhaus-Aufenthalt weitere Pflege benötigen. Sie erhalten auch Unterstützung bei der Alltagsbewältigung. Jeder Kanton in der Schweiz verfügt über eine zuständige Spitex-Organisation. Für St. Margrethen ist dies die Spitex Am Alten Rhein. Eine Fachperson klärt jeweils den genauen Bedarf ab, bevor die Spitex-Betreuung beginnt. Sie können sich also nicht selbst anmelden, sondern ein Arzt muss dies entscheiden. Die Krankenkassen übernehmen jedoch nur einen Teil der Kosten.

7. Wo gehe ich hin, wenn ich alt bin und nicht mehr alleine wohnen kann?

Die Spitex bietet Hilfe in Form von Haushilfediensten. Dieser besorgt je nach Bedarf das Einkaufen und Kochen oder die Reinigung der Wohnung. Für St. Margrethen ist die Spitex Am Alten Rhein zuständig. Auch die Stiftung Pro Senectute bietet Dienstleistungen für ältere Menschen an, damit sie weiterhin zuhause wohnen können. Sie betreibt einen Mahlzeitendienst und einen Haushaltshilfedienst. Pro Senectute will die Selbständigkeit und Lebensqualität der Mitmenschen über 60 fördern und erhalten. Ältere Menschen und ihre Angehörigen erhalten unentgeltliche, vertrauliche Beratungen bei allen Fragen des täglichen Lebens:

  • finanziellen Schwierigkeiten
  • rechtlichen Angelegenheiten
  • der Bewältigung von Lebenskrisen
  • der Freizeitgestaltung
  • und bei Wohn- und Beziehungsfragen.

Falls diese Hilfe nicht genügt und Sie rund um die Uhr Unterstützung benötigen, kann ein Betagtenzentrum oder ein Altersheim für Ihre Bedürfnisse geeigneter sein. Für die Kosten des Altersheims muss jede Person selber aufkommen. Falls dies nicht möglich ist, informieren Sie sich über Unterstützungsmöglichkeiten beim Sozialamt oder direkt im Altersheim. In St. Margrethen gibt es das Alters- und Pflegeheim Fahr.

8. An wen kann ich mich wenden, wenn ich jemanden mit einem psychischen Leiden kenne?

Neben körperlichen Beschwerden gibt es auch zahlreiche psychische Leiden. Dazu zählen Heimweh oder Liebeskummer, Aggressionen oder Depressionen. Manche von ihnen sind «normal» und gehen fast von alleine wieder vorbei. Andere bedürfen einer Hilfe von aussen. Wenn Sie jemanden kennen, der grössere seelische Schwierigkeiten hat, dann gibt es dafür eine fachliche Beratung. Ihr Hausarzt kann Ihnen bestimmt Adressen von Psychotherapeuten, Psychologen oder Psychiatern vermitteln. Für Personen mit psychischen Verletzungen aus Krieg oder Folter bietet das Ambulatorium für Folter- und Kriegsopfer www.torturevictims.ch in Bern und Zürich Hilfe an. Für Kinder gibt es kostenlose Begleitung beim Schulpsychologischen Dienst des Kantons St. Gallen. Hier können Sie sich melden, wenn Ihr Kind in seinem Umfeld Mobbing erlebt oder in der Schule Schwierigkeiten hat. Bei grösseren Problemen können Sie sich auch direkt an den Kinder- und Jugendpsychiatrischen Dienst wenden. Manchmal brauchen Menschen sofort einen Ratschlag, um eine Krisensituation zu bewältigen. In dieser Situation bietet die Dargebotene Hand sofortige Hilfe. Sie bietet per Telefon, E-Mail oder Chat rund um die Uhr kostenlose Beratungen an.

9. Was kann ich tun, wenn ich an einer Sucht leide?

Häufig versuchen Menschen, allein von Ihrer Abhängigkeit loszukommen. Dies gelingt nicht immer. Bei der Regionalen Suchtberatung Rorschach können Sie gemeinsam mit Fachpersonen nach neuen Lösungen suchen. Sie werden darin unterstützt, Ihr Verhalten zu ändern und in ausgeprägten Fällen erhalten Sie Hilfe beim Finden von Entzugs- und Therapieplätzen. Weitere Informationen erhalten Sie bei der Schweizerischen Fachstelle für Alkohol- und andere Drogenprobleme.

10. Was kann ich tun, wenn ich meine Probleme oder Krankheiten nicht auf Deutsch erklären kann?

Viele Migranten und Ärzte wissen nicht, dass es spezielle interkulturelle Übersetzter gibt. Die richtige gegenseitige Verständigung ist sehr wichtig, damit sie auch wirklich die nötige und richtige Behandlung beim Arzt, im Spital oder auf dem Sozialdienst erhalten. Im Kantons St. Gallen gibt es Verdi – den kantonalen Vermittlungsdienst für interkulturelle Übersetzungen.

11. Was versteht man unter Alternativmedizin, und wer bezahlt diese?

Abgesehen von der westlichen, wissenschaftlich begründeten Medizin, werden in der Schweiz auch alternative Heilmethoden und -praktiken angeboten. Die Alternativ- oder Komplementärmedizin umfasst eine grosse Zahl von therapeutischen Verfahren, welche sich als Alternative oder Ergänzung zur wissenschaftlich begründeten Schulmedizin verstehen. Dazu gehören die Homöopathie, die Akupunktur, die Osteopathie oder die Naturheilkunde. Einige alternative Heilmethoden werden von den Krankenkassen oder Zusatzversicherungen zurückerstattet. Informieren Sie sich bei Ihrer Versicherung, welche Verfahren bezahlt werden.

Weitere wertvolle Informationen in verschiedenen Sprachen erhalten Sie auch im Gesundheitswegweiser der migesplus.ch.