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Wohnen

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Fragen und Antworten zum Wohnen

  1. Wie finde ich eine Wohnung?
  2. Wie bewerbe ich mich für eine neue Wohnung?
  3. Wann soll ich meine alte Wohnung kündigen?
  4. Welche Funktion übernimmt die Liegenschaftsverwaltung?
  5. Was ist ein Mietvertrag?
  6. Was ist ein Eintrittsprotokoll?
  7. Was ist ein Depot respektive eine Kaution?
  8. Was beinhaltet der Mietzins?
  9. Kann der Vermieter den Mietzins erhöhen?
  10. Kann eine Wohnung gekündigt werden?
  11. Was ist ein Austrittsprotokoll?
  12. Wer bezahlt die anstehenden Reparaturen in der Wohnung?
  13. Wo kann ich mich beraten lassen?

1. Wie finde ich eine Wohnung?

Am besten suchen Sie auf verschiedenen Wegen nach einer Wohnung:

  • Internet: Auf diversen Internetseiten wie Newhome, Immoscout24ImmoweltHomegate oder Comparis lassen sich Wohnungen nach Regionen, Mietzins oder anderen Kriterien suchen.
  • Tagespresse: Lesen Sie den Immobilienteil möglichst vieler Zeitungen; insbesondere auch von Quartierzeitungen.
  • Inserate im Einkaufszentrum: Benutzen Sie die Gratis-Inserat-Tafeln von Einkaufszentren, Poststellen oder Banken.
  • Bekanntenkreis: Informieren Sie Ihren Freundeskreis und Ihre Verwandtschaft über die Wohnungssuche. Nutzen Sie auch Ihr Umfeld am Arbeitsplatz.

2. Wie bewerbe ich mich für eine neue Wohnung?

Füllen Sie das abgegebene Anmeldeformular gewissenhaft aus und stellen Sie Ihre persönlichen Daten zusammen. Dazu gehören Kopien des Ausländerausweis, des Betreibungsauszugs (beim Betreibungsamt des Wohnorts erhältlich) sowie einen Nachweis einer Privathaftpflicht-Versicherung für Mietschäden. Reichen Sie das Anmeldeformular zusammen mit den verlangten Formularen und einem kurzen Begleitbrief dem Vermieter ein.

3. Wann soll ich meine alte Wohnung kündigen?

Erkundigen Sie sich zuerst im Mietvertrag, auf welche Daten Sie Ihre Wohnung kündigen können. Kündigen Sie erst, wenn Sie im Besitz eines neuen, gültigen Mietvertrags sind.

4. Welche Funktion übernimmt die Liegenschaftsverwaltung?    

Viele Vermieter beauftragen eine Liegenschaftsverwaltung, damit sie in ihrem Auftrag alles mit den Mietern regeln. In diesem Fall ist die Liegenschaftsverwaltung die Kontaktstelle für die Mieter.

5. Was ist ein Mietvertrag – eine Hausordnung?

Mieter und Vermieter schliessen in der Regel einen schriftlichen Mietvertrag ab. Mit der Unterschrift verpflichten sich beide Seiten, die darin getroffenen Abmachungen einzuhalten. Der Mietvertrag muss aufbewahrt werden. Die Hausordnung ist Bestandteil des Mietvertrags und enthält Regeln, welche das friedliche und ordentliche Zusammenleben innerhalb des Hauses gewährleisten. Darin stehen Regeln zu Nachtruhe, Waschküche, Ordnung im Treppenhaus oder den Haustieren.

6. Was ist ein Eintrittsprotokoll?

Beim Einzug wird die Wohnung von Mieter und Vermieter gemeinsam kontrolliert. Schäden und defekte Einrichtungen müssen in einem Eintrittsprotokoll festgehalten werden. Bewahren Sie das Protokoll bis zum Auszug aus der Wohnung auf! Damit haben Sie einen Beweis über die vorherigen Schäden.

7. Was ist ein Depot; respektive eine Kaution?

Das Depot – die Kaution – dient dem Vermieter als Sicherheit für allfällige vom Mieter verursachte Schäden. Es beträgt maximal drei Monatsmieten und kommt auf ein gesperrtes Bankkonto. Dieses Konto heisst Mietkautionskonto und lautet auf den Namen des Mieters. Wenn keine Schäden oder offene Mietschulden mit der Kaution bezahlt werden müssen, wird das Depot samt Zinsen nach dem Auszug umgehend dem Mieter zurückerstattet.

8. Was beinhaltet der Mietzins?

Zum monatlichen Mietzins muss mit folgenden Kosten gerechnet werden:

  • Nebenkosten für Heizung, Wasser, Hauswart, Anschlussgebühren fürs Kabelfernsehen. Sie werden im Vertrag – als Anzahlung – festgehalten. Diese Kosten werden jährlich abgerechnet.
  • Für den Strom stellt das Elektrizitätswerk monatlich eine Rechnung.
  • Für das Gas, falls Sie in Ihrer Wohnung mit Gas kochen.
  • Telefonanschlüsse und Empfangsgebühren für Radio und Fernsehen werden separat durch die entsprechenden Anbieter verrechnet.

9. Kann der Vermieter den Mietzins erhöhen?

Der Vermieter darf den Mietzins erhöhen, muss aber ein offizielles Formular verwenden, klare Gründe angeben und mit den entsprechenden Zahlen belegen. Wenn der Mieter mit der Mietzinserhöhung nicht einverstanden ist, hat er 30 Tage Zeit, um sich zu wehren (vgl. Frage 13 zu den Beratungsstellen).

10. Kann eine Wohnung gekündigt werden?

Ja, sowohl der Mieter als auch der Vermieter können die Wohnung kündigen. Sie müssen aber die im Vertrag festgehaltenen Fristen und Termine beachten. Wer eine Kündigung erhält, hat 30 Tage Zeit, um sich dagegen zu wehren (vgl. Frage 13 zu den Beratungsstellen).

11. Was ist ein Austrittsprotokoll?

Beim Auszug wird die Wohnung vom Vermieter kontrolliert. Grosse und kleine Schäden werden im Austrittsprotokoll festgehalten. Vor dem Unterschreiben sollte der Mieter genau verstanden haben, was im Protokoll steht. Mit seiner Unterschrift kann ihn der Vermieter verpflichten, die Kosten für gewisse im Protokoll aufgeführten Reparaturen zu übernehmen.

12. Wer bezahlt die anstehenden Reparaturen in der Wohnung?

Einfache Reparaturen zahlt der Mieter selbst, zum Beispiel das Ersetzen von Filtern im Dampfabzug oder von Duschschläuchen. Grosse Reparaturen müssen dem Vermieter gemeldet werden. Bei Selbstverschuldung trägt der Mieter die Kosten, was sehr teuer werden kann. Der Abschluss einer Haftpflichtversicherung ist daher empfehlenswert. Ist der Mieter für die Schäden nicht verantwortlich, werden die Reparaturkosten vom Vermieter übernommen.

13. Wo kann ich mich beraten lassen?

Die Schlichtungsbehörden informieren in allen Fragen rund ums Mieten, zum Beispiel bei Kündigungen, Mietzinserhöhungen oder Depotrückgabe. Zudem vermitteln sie in Streitfällen zwischen Mietern und Vermietern. Die Beratungen und Verhandlungen sind kostenlos. An die Beratung müssen alle Unterlagen mitgenommen werden, vor allem natürlich der Mietvertrag. Rechtsberatung in Mietfragen bietet auch der Mieterschutz St. Gallen.