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Strandweg - Teilstrassenplan Wegverbindungen Rheineck - Öffentliche Auflage

Das Gebiet Gaissauerstrasse/Rheinecker Strandweg liegt im westlichen Teil der Gemeinde St. Margrethen und grenzt an die Gemeinde Rheineck. Im Zuge der Revision der kommunalen Nutzungsplanung wurde festgestellt, dass in diesem Gebiet der Strassenplan nicht mit dem Zonenplan übereinstimmt. Es ist daher erforderlich, die Wegverbindungen in diesem Bereich neu zu klassieren.

Die öffentliche Auflage des Teilstrassenplan Wegverbindung Rheineck liegt während 30 Tagen, d.h. vom Dienstag, 27. Februar 2024bis Mittwoch, 27. März 2024, in der Gemeindeverwaltung, 2. Stock, öffentlicher Aushang, zur Einsichtnahme auf.

Innerhalb der Auflagefrist kann gegen die öffentliche Auflage beim Gemeinderat St. Margrethen, Hauptstrasse 117, 9430 St. Margrethen, Einsprache erhoben werden. Zur Einsprache ist berechtigt, wer ein eigenes schutzwürdiges Interesse dartut (Art. 45 StrG und Art. 45 Abs. 1 des Gesetzes über die Verwaltungsrechtspflege, sGS 951.1). Die Einsprache hat eine Darstellung des Sachverhalts, eine Begründung sowie einen Antrag zu enthalten.

Gemeinde St. Margrethen