Navigieren in St. Margrethen

Öffentliche Planauflage

Gemäss Art. 21ff. des kantonalen Wasserbaugesetzes (sGS 734.1; abgekürzt WBG) wird öffentlich aufgelegt:

Interventionspiste Alpenrhein – Anschluss Bruggerhorn
km 84+ 300 bis 84+ 900

Auflagefrist
: Mittwoch, 10. Dezember 2025 bis Donnerstag, 8. Januar 2026

Auflageort:  Gemeindeverwaltung St. Margrethen, Hauptstrasse 117, 9430 St.Margrethen, 2.OG, Büro Nr. 22 bei Herr Hanspeter Eberle

Rechtsmittel
Schriftliche und begründete Einsprachen gegen das Projekt und die Zulässigkeit der Enteignung gemäss Art. 28 WBG können während der Auflagefrist beim Bau- und Umweltdepartement des Kantons St. Gallen, Lämmlisbrunnenstrasse 54, 9001 St.Gallen, erhoben werden. Zur Einsprache ist berechtigt, wer ein eigenes schutzwürdiges Interesse dartut (Art. 45 Abs. 1 des Gesetzes über die Verwaltungsrechtspflege, sGS 951.1).

Gemeindeverwaltung St. Margrethen

https://www.sg.ch/umwelt-natur/wasser/oeffentliche-planauflage.html