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Ersatzwahl eines Mitgliedes des Schulrates für den Rest der laufenden Amtsdauer 2025 bis 2028

Ersatzwahl eines Mitgliedes des Schulrates  für den Rest der laufenden Amtsdauer 2025 bis 2028 findet am 27. September 2026 statt. Ein allfälliger zweiter Wahlgang wurde auf den 29. November 2026 festgesetzt.

Einreichung von Wahlvorschlägen für Stimmzettel

Ein Wahlvorschlag für den ersten Wahlgang muss bis Freitag, 3. Juli 2026, 12.00 Uhr, bei der Gemeinderatskanzlei St. Margrethen eintreffen (Poststempel genügt nicht).

Wahlvorschläge sind gültig, wenn sie von wenigstens 15 in St. Margrethen stimmberechtigten Personen unterzeichnet sind. Sie haben ausschliesslich wählbare Kandidaten zu enthalten, die ihrer Kandidatur schriftlich zugestimmt haben. Die entsprechenden Formulare können bei der Gemeinderatskanzlei oder auf der Website www.stmargrethen.ch bezogen werden.

Die Gemeinde St. Margrethen erstellt die Stimmzettel nach Massgabe der gültigen Wahlvorschläge.

Allfälliger zweiter Wahlgang

Ein allfälliger zweiter Wahlgang findet am 29. November 2026 statt. Wahlvorschläge sind in diesem Fall bis Mittwoch, 30. September 2026, 12.00 Uhr, der Gemeinderatskanzlei St. Margrethen einzureichen. Im zweiten Wahlgang ist eine stille Wahl möglich. Im Übrigen gelten die gleichen Bestimmungen wie für den ersten Wahlgang.

Ersatzwahl__SR-Mitglied_fuer_die_Restzeit_der_Legislaturperiode_2025_-_2028_-_Wahlvorschlag_fuer_Stimmzettel.pdf

Ersatzwahl__SR-Mitglied_fuer_die_Restzeit_der_Legislaturperiode_2025_-_2028_-_Unterzeichnerinnen_und_Unterzeichner_des_Wahlvorschlags.pdf

Ersatzwahl__SR-Mitglied_fuer_die_Restzeit_der_Legislaturperiode_2025_-_2028_-_Kandidatur__Zustimmungserklaerung_.pdf

Merkblatt_Ersatzwahl_eines_SR-Mitgliedes_2026.pdf


Gemeinde St. Margrethen