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Volksabstimmung vom 14. Juni 2026

Eidgenössische Volksabstimmung

über folgende Vorlagen:

  • Volksinitiative «Keine 10-MillionenSchweiz! (Nachhaltigkeitsinitiative)»
  • Änderung vom 26. September 2025 des Bundesgesetzes über den zivilen Ersatzdienst (Zivildienstgesetz, ZDG)

Kantonale Volksabstimmung

über folgende Vorlage:

  • Gesetz über Beiträge für familien- und schulergänzende Kinderbetreuung

Kommunale Volksabstimmung

  • Ersatzwahl eines Mitgliedes der Geschäftsprüfungskommission (Rest der Amtsdauer 2025 bis 2029), Kandidaten: Bektashi Dashnim, Verkaufsleiter, SP Kluser Patrick, dipl. Rechtsfachmann HF / dipl. Betriebswirtschafter NDS HF, Leiter Hochbauamt & Planverfahren, parteilos
  • Ersatzneubau Reservoir Gletscherhügel

Persönliche Stimmabgabe an der Urne

Sonntag, 14. Juni 2026, 10.00 – 11.00 Uhr, Ort: Gemeindehaus

Vorzeitige Stimmabgabe

Am Donnerstag und Freitag vor dem Abstimmungssonntag kann bei der Gemeinderatskanzlei, Büro Nr. 11, 1. Stock, Gemeindehaus, während der Bürozeiten, vorzeitig abgestimmt werden.

Fehlende Stimmausweise und Stimmzettel können bis Freitag, 12. Juni 2026, 15.00 Uhr, beim Frontoffice bezogen werden.

Briefliche Stimmabgabe

  1. Ausgefüllte Stimmzettel in das beiliegende Stimmcouvert oder in ein privates Couvert legen. Ohne Couvert ist die Stimmabgabe ungültig.
  2. Erklärung für die briefliche Stimmabgabe auf dem Stimmausweis unterschreiben.
  3. Couvert mit den Stimmzetteln und den unterzeichneten Stimmausweis in das Fenstercouvert legen, in dem Sie das Abstimmungsmaterial erhalten haben.
  4. Letztmögliche Termine für die briefliche Stimmabgabe:
    -   Per Post: Unfrankiert bis Dienstag vor dem Abstimmungssonntag der Post übergeben;
    -   Einwurf in den Briefkasten beim Gemeindehaus: am Abstimmungssonntag bis zur Urnen­schliessung (11.00 Uhr);
    -   Abgabe an der Urne: am Abstimmungssonntag bis zur Urnenschliessung.


Gemeinde St. Margrethen