Absolutes Feuer- und Feuerwerksverbot im Kanton St.Gallen
Aufgrund der sehr hohen Wald- und Flurbrandgefahr gilt ab Freitag, 17. Juli 2026, 12.00 Uhr, im gesamten Kanton St.Gallen ein absolutes Feuer- und Feuerwerksverbot.
Das Verbot gilt auch auf Privatgrundstücken und in eigenen Gärten. Erlaubt sind lediglich Elektro- und Gasgrills auf privatem Gelände, sofern sie sich nicht im Wald befinden.
Bitte beachten Sie:
- Keine Feuer im Freien entzünden – auch nicht im eigenen Garten.
- Kein Feuerwerk abbrennen.
- Bei Missachtung des Verbots drohen Bussen.
Mit dieser Massnahme sollen Wald- und Flurbrände verhindert sowie Mensch und Natur geschützt werden.
Weitere Informationen und aktuelle Verhaltensempfehlungen finden Sie unter www.sg.ch/trockenheit oder in der Alertswiss-App.
Wir danken Ihnen für Ihr Verständnis und bitten alle Einwohnerinnen und Einwohner, das Feuerverbot konsequent einzuhalten.