Raumplanung – Sondernutzungsplan Baumgarten, 1. Änderung 2026 – fakultatives Referendum
Der Sondernutzungsplan «Baumgarten» wurde mit der 1. Änderung an das neue Planungs- und Baugesetz sowie die revidierte Rahmennutzungsplanung angepasst. Mit der Änderung werden insbesondere die Parkierungsmöglichkeiten erweitert und Anpassungen bezüglich der Grünraumgestaltung vorgenommen. Zudem erfolgt eine formelle Anpassung der Begriffe und Bestimmungen an das neue Recht.
Die öffentliche Auflage des Sondernutzungsplans «Baumgarten, 1. Änderung» erfolgte vom 18. Februar 2026 bis 19. März 2026. Im Rahmen der öffentlichen Auflage sind keine Einsprachen zum Planungsvorhaben eingegangen. Der Sondernutzungsplan, datiert vom 29. Juni 2026, wird gestützt auf die kantonalen gesetzlichen Bestimmungen dem fakultativen Referendum unterstellt.
Referendumsfrist: 20. August 2026 bis 28. September 2026 (40 Tage)
Öffentliche Auflage: Gemeinderatskanzlei, Büro 11
Quorum für das Zustandekommen eines Referendumsbegehrens: 252 gültige Unterschriften
Die Referendumsvorlage kann bei der Gemeinderatskanzlei St. Margrethen bezogen oder auf der Gemeindewebseite www.stmargrethen.ch eingesehen werden. Das Referendumsbegehren muss eindeutig abgefasst sein und darf keine Bedingungen enthalten (Art. 19 Abs. 1 RIG). Ein allfälliges Referendumsbegehren ist vor Ablauf der Referendumsfrist der Gemeinderatskanzlei St. Margrethen einzureichen.
009_sit_snp_baumgarten_aenderung_260629_fak_ref.pdf
009_pb_snp_baumgarten_aenderung_260629_fak_ref_kor.pdf
009_bv_snp_baumgarten_aenderung_260629_fak_rev.pdf
Gemeinde St. Margrethen