Ersatzwahl eines Mitgliedes des Schulrates für den Rest der laufenden Amtsdauer 2025 bis 2028 – zweiter Wahlgang
Der zweite Wahlgang der Ersatzwahl eines Mitgliedes des Schulrates für den Rest der laufenden Amtsdauer 2025 bis 2028 findet am 29. November 2026 statt.
Einreichung von Wahlvorschlägen für Stimmzettel
Ein Wahlvorschlag für den zweiten Wahlgang muss bis Mittwoch, 30. September 2026, 12.00 Uhr, bei der Gemeinderatskanzlei St. Margrethen eintreffen (Poststempel genügt nicht). Wahlvorschläge sind gültig, wenn sie von wenigstens 15 in St. Margrethen stimmberechtigten Personen unterzeichnet sind. Sie haben ausschliesslich wählbare Kandidaten zu enthalten, die ihrer Kandidatur schriftlich zugestimmt haben. Die entsprechenden Formulare können bei der Gemeinderatskanzlei oder auf der Website www.stmargrethen.ch bezogen werden. Die Gemeinde St. Margrethen erstellt die Stimmzettel nach Massgabe der gültigen Wahlvorschläge.
Stille Wahl
Im zweiten Wahlgang ist eine stille Wahl möglich. Geht für das freie Mandat nur ein gültiger Wahlvorschlag ein, kommt eine stille Wahl zustande. In diesem Fall entfällt der Urnengang vom 29. November 2026.
Ersatzwahl__SR-Mitglied_fuer_die_Restzeit_der_Legislaturperiode_2025_-_2028_-_Wahlvorschlag_fuer_Stimmzettel.pdf [pdf, 89 KB]
Ersatzwahl__SR-Mitglied_fuer_die_Restzeit_der_Legislaturperiode_2025_-_2028_-_Unterzeichnerinnen_und_Unterzeichner_des_Wahlvorschlags.pdf [pdf, 163 KB]
Ersatzwahl__SR-Mitglied_fuer_die_Restzeit_der_Legislaturperiode_2025_-_2028_-_Kandidatur__Zustimmungserklaerung_.pdf [pdf, 80 KB] [pdf, 80 KB]
Merkblatt_Ersatzwahl_eines_SR-Mitgliedes_2026.pdf [pdf, 108 KB]
Gemeinderatskanzlei St. Margrethen