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Hund an-/abmelden

Alle in der Schweiz gehaltenen Hunde sind ab drei Monate nach Geburt melde- und steuerpflichtig und am Wohnort des Besitzers sowie bei der nationalen Datenbank AMICUS (www.amicus.ch) zu registrieren. Bei einem Besitzerwechsel oder beim Tod des Hundes ist ebenfalls die entsprechenden Mutationen auf der Gemeinde sowie im AMICUS vorzunehmen. 

Die Gemeinde St. Margrethen nimmt die An-/Abmeldung am Schalter des Frontoffice entgegen. Bitte nehmen Sie bei der Anmeldung am Schalter den gültigen Impfausweis des Hundes mit.

Gestützt auf Ihre Meldung wird Ihr Hund bei der Kontrollstelle registriert und Sie erhalten jährlich die Rechnung für die Hundesteuer.

Steuerpflicht
Es ist immer der volle Betrag der Hundesteuer fällig, auch wenn das Tier unterjährig angeschafft wird. Ausnahme sind Junghunde, sofern Sie nach dem 30. September geboren wurden. In diesem Fall ist für das Geburtsjahr keine Hundesteuer geschuldet. Wenn ein Hund unterjährig verstirbt, bleibt der volle Betrag geschuldet. Es wird kein anteilsmässiger Betrag der Steuer rückerstattet.

Flyer Amicus [pdf, 378 KB]