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Festwirtschaftspatent für einen Anlass

Wer eine gastgewerbliche Tätigkeit ausübt, braucht gemäss Gastwirtschaftsgesetz ein Patent. Als gastgewerbliche Tätigkeit gilt auch der Verkauf von Speisen und Getränken an einer öffentlichen Veranstaltung.

Das Gesuch ist mindestens 14 Tage vor der Veranstaltung der Gemeinderatskanzlei einzureichen.

Gesuch Festwirtschaftspatent für einen Anlass [pdf, 570 KB]