Navigieren in St. Margrethen

Tombola-/Lottoveranstaltung

Tombola- und Lottoveranstaltungen, welche von einem Verein oder einer gemeinnützigen Stiftung durchgeführt werden sowie deren maximale Plansumme Fr. 50’000.– nicht übersteigt, sind seit 1. November 2020 nicht mehr bewilligungspflichtig.

Alle übrigen Tombola- und Lottoveranstaltungen sind bewilligungspflichtig. Zuständig für die Bewilligung ist der Kanton.

Für Gesuchsformulare und Merkblätter verweisen wir Sie auf folgenden Link: