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Hausverbot / Amtliche Anzeige

Die amtliche Anzeige in einer privatrechtlichen Angelegenheit nach Art. 35bis EGzZGB (sGS 911.1) ist die behördliche Mitteilung einer privatrechtlichen Erklärung und stellt eine reine Tathandlung dar. Sie gibt dem Gesuchsteller einzig einen sicheren Beweis dafür, dass er dem Empfänger gegenüber die entsprechende Erklärung abgegeben hat. Der Gemeinderatskanzlei kommt keine Überprüfungskompetenz zu, d.h. die Richtigkeit der privatrechtlichen Erklärung wird nicht hinterfragt.

Das Gesuch ist vollständig ausgefüllt der Gemeinderatskanzlei einzureichen. Eine Kopie der Amtsanzeige wird der gesuchstellenden Person zugestellt. Die Gebühr von Fr. 30.– trägt der Gesuchsteller/die Gesuchstellerin und ist bar resp. im Voraus bei der Gemeinderatskanzlei zu bezahlen.

Gesuch Hausverbot [pdf, 549 KB]