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Patent für Kleinhandel mit gebrannten Wassern

Der Kleinhandel mit gebrannten Wassern ist nach Gastwirtschaftsgesetz bewilligungspflichtig. Bitte beachten Sie, dass der Kleinhandel mit gebrannten Wassern erst geführt werden darf, wenn die Bewilligung der Gemeinderatskanzlei vorliegt.

Gesuch Patent für den Kleinhandel mit gebrannten Wassern [pdf, 550 KB]

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