Beglaubigung
beglaubigte Unterschrift
Mit der amtlichen Beglaubigung wird die Echtheit einer oder mehrerer Unterschriften auf einem Dokument bestätigt, aber nicht die Richtigkeit des Inhalts in einem Dokument.
Bedingungen
- Wohnsitz in St. Margrethen (auswärts lebende Personen müssen den Wohnsitz mit einer aktuellen Wohnsitzbescheinigung nachweisen)
- persönliches Erscheinen auf dem Frontoffice
- zu beglaubigendes Dokument (nicht unterschrieben)
- Pass/Identitätskarte (Ausländerausweis wird nicht empfohlen)
Gebühren
Fr. 20.00 pro beglaubigte Unterschrift, für Dokumente mit privatem Zweck
Fr. 30.00 pro beglaubigte Unterschrift, für Dokumente mit geschäftlichem Zweck
beglaubigte Kopie
Mit der Beglaubigung einer Kopie wird Übereinstimmung einer Kopie mit dem Original bestätigt.
Bedingungen
- Original zu beglaubigendes Dokument
Gebühren
Fr. 10.00 pro beglaubigte Seite
Apostille/Legalisation
Die Staatskanzlei bringt ihre Beglaubigung auf Unterlagen (Originale, Kopien, Übersetzungen) an, die mit dem Originalstempel oder -siegel und der Originalunterschrift einer Person versehen sind, die im Kanton St.Gallen zur Beglaubigung ermächtigt ist. Mit der Beglaubigung bestätigt die Staatskanzlei nur die Echtheit der Unterschrift der Person, die erstbeglaubigt hat, nicht aber die Richtigkeit des Inhalts des Dokuments. Die Staatskanzlei überbeglaubigt nur Dokumente, welche für das Ausland bestimmt sind.