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Gastgewerbepatent für einen Betrieb

Wer eine gastgewerbliche Tätigkeit ausübt bzw. einen eigenen Gastwirtschaftsbetrieb führt, braucht eine Bewilligung. Bitte beachten Sie, dass der Betrieb erst eröffnet werden darf, wenn die Bewilligung der Gemeinderatskanzlei vorliegt.

Gesuch Gastgewerbepatent für einen Betrieb.pdf [pdf, 1.3 MB]