Patentverzicht
Der Verzicht auf das ausgestellte Gastwirtschaftspatent kann nicht rückwirkend erfolgen. Es ist frühestens ab Eintreffen des Verzichtformulars bei der Gemeinderatskanzlei gültig.
Der Verzicht auf das ausgestellte Gastwirtschaftspatent kann nicht rückwirkend erfolgen. Es ist frühestens ab Eintreffen des Verzichtformulars bei der Gemeinderatskanzlei gültig.