Patentverzicht
Der Verzicht auf das ausgestellte Gastwirtschaftspatent kann nicht rückwirkend erfolgen. Es ist frühestens ab Eintreffen des Verzichtformulars bei der Gemeinderatskanzlei gültig.
Patentverzicht.pdf [pdf, 584 KB]
Der Verzicht auf das ausgestellte Gastwirtschaftspatent kann nicht rückwirkend erfolgen. Es ist frühestens ab Eintreffen des Verzichtformulars bei der Gemeinderatskanzlei gültig.
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