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Baugesuchsformular

Das Baugesuchsformular können Sie von der Homepage des Kantons St. Gallen herunterladen oder elektronisch ausfüllen. Anschliessend ist das Gesuch bei der Bauverwaltung einzureichen. Wir beraten und unterstützen Sie gerne bei der Einreichung Ihres Baugesuches und geben bei Unklarheiten über die Bewilligungspflicht einzelner Bauvorhaben Auskunft.

Ist das Baugesuch gemäss Vorschrift eingereicht, erfolgt das Anzeigeverfahren. Je nach Grösse des Baugesuches wird entweder das ordentliche Verfahren (Art. 81 BauG), das vereinfachte Verfahren (Art. 82 BauG) oder das Meldeverfahren (82bis BauG) angewendet. Im ordentlichen und vereinfachten Verfahren liegt das Baugesuch während 14 Tagen zur öffentlichen Einsicht auf. Die Anstösser werden im ordentlichen Verfahren immer und im vereinfachten Verfahren, wenn der oder die Anstösser nicht schon das Gesuch mitunterschrieben haben, mit eingeschriebenen Brief benachrichtigt und auf ihre Einsprachemöglichkeit hingewiesen. Mit dem Bau darf grundsätzlich erst nach Inkrafttreten der Baubewilligung begonnen werden.