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Energieförderbeitrag

Die Rheintaler Gemeinden fördern eine nachhaltige Erzeugung und effiziente Nutzung von Energie mit finanziellen Beiträgen. Es werden folgende Massnahmen gefördert:

• Minergie, Minergie-A und Minergie-P bei Sanierungen
• Minergie A und Mnergie P bei Neubauten
• Wärmedämmung und umfassende Modernisierung
• Warmwasserkollektoren
• Holzheizungen

Die Förderbeiträge sind mit dem Formular «Antrag Energieförderbeitrag» bei der Bauverwaltung zu beantragen. Es ist innert eines Jahres nach Vorliegen der Bauabrechnung, der notwendigen Zertifikate oder der kantonalen Förderbelege einzureichen. Die Gemeinde entscheidet nach der Prüfung der Unterlagen über die Erteilung des Energieförderbeitrages und behält sich vor, weitere Angaben und Unterlagen zu verlangen.