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Gesuch um Aufnahme eines Retentionsverzeichnisses

Vermieter oder Verpächter von Geschäftsräumen können Gegenstände eines Schuldners, die sich in den Mieträumen befinden, als Sicherheit zurückbehalten lassen. Der Gläubiger muss dazu ein Gesuch um Aufnahme eines Retentionsverzeichnisses an das Betreibungsamt richten.

Das Retentionsrecht kann geltend gemacht werden für eine verfallene Jahresmiete und die laufende Halbjahresmiete oder eine verfallene und die laufende Jahrespacht.

Gesuch um Aufnahme eines Retentionsverzeichnisses [pdf, 33 KB]