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Verwertung, Verwertungsbegehren

Die Verwertung der gepfändeten Vermögenswerte erfolgt nicht von Amtes wegen und nur auf ausdrückliches Begehren des Gläubigers. Bei einer Lohnpfändung ist kein Verwertungsbegehren erforderlich.

Verwertungsbegehren [docx, 32 KB]