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Adressänderung/Umzug

In St. Margrethen können Zuzüge, Wegzüge oder Adressänderungen innerhalb des Dorfes unabhängig von den Schalteröffnungszeiten elektronisch gemeldet werden.

Das Wichtigste zum Umzug im Überblick:

  • Bei einem Umzug innerhalb der Schweiz sind Sie gesetzlich zur Meldung des Wohnsitzwechsels innerhalb 14 Tage verpflichtet.
  • Um den eUmzug nutzen zu können, müssen Sie volljährig und handlungsfähig sein.
  • Meldungen rund um den Wochenaufenthalt können Sie nicht über diesen Dienst vornehmen.
  • Die Mitteilung für Strom- und Wasserablesungen hat separat an die Technischen Betriebe zu erfolgen.

Ihre Adressänderung nehmen wir auch weiterhin gerne persönlich am Frontoffice-Schalter im Gemeindehaus entgegen. Folgende Unterlagen/Angaben werden benötigt bei Anmeldung/ZuzugAbmeldung/WegzugUmzug innerhalb der Gemeinde:

 

Anmeldung/Zuzug

  • Generell
    • Ausweis (Pass/ID)
    • Krankenversicherungsnachweis (KVG)
    • Mietvertrag der schriftliche Bestätigung des Eigentümers
    • Familienbüchlein (falls vorhanden)
    • Für Hundebesitzer: Impfbüchlein
  • Schweizer Staatsangehörige
    • Heimatschein
    • Für Angehörige der Armee: Dienstbüchlein

Abmeldung/Wegzug

  • Generell
    • Ausweis (Pass/ID)
    • Genaue Wegzugsadresse
    • Wegzugsdatum
  • Schweizer Staatsangehörige
    • Schriftenempfangsschein
  • Ausländische Staatsangehörige
    • Ausländerausweis (dieser ist bei Wegzug ins Ausland auf dem Einwohneramt abzugeben)

Umzug innerhalb der Gemeinde

  • Generell
    • Ausweis (Pass/ID)
    • Mietvertrag der schriftliche Bestätigung des Eigentümers
  • Schweizer Staatsangehörige
    • Für Angehörige der Armee: Dienstbüchlein
  • Ausländische Staatsangehörige
    • Ausländerausweis
    • Gebühr