Adressänderung/Umzug
In St. Margrethen können Zuzüge, Wegzüge oder Adressänderungen innerhalb des Dorfes unabhängig von den Schalteröffnungszeiten elektronisch gemeldet werden.
Das Wichtigste zum Umzug im Überblick:
- Bei einem Umzug innerhalb der Schweiz sind Sie gesetzlich zur Meldung des Wohnsitzwechsels innerhalb 14 Tage verpflichtet.
- Um den eUmzug nutzen zu können, müssen Sie volljährig und handlungsfähig sein.
- Meldungen rund um den Wochenaufenthalt können Sie nicht über diesen Dienst vornehmen.
- Die Mitteilung für Strom- und Wasserablesungen hat separat an die Technischen Betriebe zu erfolgen.
Ihre Adressänderung nehmen wir auch weiterhin gerne persönlich am Frontoffice-Schalter im Gemeindehaus entgegen. Folgende Unterlagen/Angaben werden benötigt bei Anmeldung/Zuzug, Abmeldung/Wegzug, Umzug innerhalb der Gemeinde:
Anmeldung/Zuzug
- Generell
- Ausweis (Pass/ID)
- Krankenversicherungsnachweis (KVG)
- Mietvertrag der schriftliche Bestätigung des Eigentümers
- Familienbüchlein (falls vorhanden)
- Für Hundebesitzer: Impfbüchlein
- Schweizer Staatsangehörige
- Heimatschein
- Für Angehörige der Armee: Dienstbüchlein
- Ausländische Staatsangehörige
- Ausländerausweis
- Gebühr
- Bei Zuzug aus dem Ausland: separate Unterlagen gemäss Angaben des Migrationsamtes
Abmeldung/Wegzug
- Generell
- Ausweis (Pass/ID)
- Genaue Wegzugsadresse
- Wegzugsdatum
- Schweizer Staatsangehörige
- Schriftenempfangsschein
- Ausländische Staatsangehörige
- Ausländerausweis (dieser ist bei Wegzug ins Ausland auf dem Einwohneramt abzugeben)
Umzug innerhalb der Gemeinde
- Generell
- Ausweis (Pass/ID)
- Mietvertrag der schriftliche Bestätigung des Eigentümers
- Schweizer Staatsangehörige
- Für Angehörige der Armee: Dienstbüchlein
- Ausländische Staatsangehörige
- Ausländerausweis
- Gebühr
Link: ePortal