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Baukostenabrechnung

Nach Bauvollendung reichen Sie bitte pro Gebäude die Baukostenabrechnung ein. Das Grundbuchamt veranlasst anschliessend die Grundstückschätzung. Weitere Informationen finden Sie auf der Website der Gebäudeversicherungsanstalt des Kantons St. Gallen.

Baukostenabrechnung [xls, 110 KB]