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individuelle Prämienverbilligung (IPV)

Personen in bescheidenen wirtschaftlichen Verhältnissen haben Anrecht auf Prämienverbilligungen (IPV). So kann gezielt die Belastung durch die Prämien der obligatorischen Krankenpflegeversicherung gemindert werden.

Sie finden sämtliche Informationen rund um die individuelle Prämienverbilligung (IPV) direkt auf der Homepage der Sozialversicherungsanstalt des Kantons St. Gallen.