Auszug aus dem Betreibungsregister - Auskunft über Drittperson
Für Auskünfte aus dem Betreibungsregister ist gemäss Art. 8a SchKG ein Interessennachweis (Mietinteressentenformular, Verträge, schriftliche Bestellung etc.) oder eine Vollmacht erforderlich.
Das Gesuch kann elektronisch erzeugt werden. Anschliessend ist es ausgedruckt und unterzeichnet an das Betreibungsamt einzureichen.
Link: Gesuch Betreibungsauszug