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Alimentenbevorschussung und Inkassohilfe

Wenn Kinderalimente nicht oder nur unregelmässig bezahlt werden, bieten die Sozialen Dienste Hilfe beim Inkasso oder beim Gesuch um Alimentenbevorschussung.

Die Höhe der Vorschüsse hängt einerseits ab von der Höhe der im Gerichtsurteil oder in einem von der Vormundschafts-/Kindesschutzbehörde genehmigten Unterhaltsvertrag festgesetzten Unterhaltsbeiträge (Alimente). Zudem spielen das Einkommen und das Vermögen des obhutsberechtigten Elternteils (sowie des Stiefelternteils, des Konkubinatspartners oder des eingetragenen Partners) eine Rolle. Übersteigt dieses eine bestimmte Grenze, so reduzieren sich die monatlichen Vorschüsse. Ab einer bestimmten Höhe sind keine Vorschüsse mehr möglich. Die Vorschüsse sind gesetzlich in ihrer absoluten Höhe begrenzt. Zurzeit (ab 01.01.2019) beträgt die Alimentenbevorschussung maximal CHF 948.– pro Monat und pro Kind, selbst dann, wenn die geschuldeten Unterhaltsbeiträge gemäss Urteil oder Unterhaltsvertrag höher sind.

Für den allenfalls nicht bevorschussten Teil der Kinderalimente, für Kinderzulagen und für Frauenalimente bieten wir Inkassohilfe an, allerdings nur in Verbindung mit einer Bevorschussung.

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