Elternschaftsbeiträge
Nach dem kantonalen Gesetz über Elternschaftsbeiträge (bis 31.12.2017 Gesetz über Mutterschaftsbeiträge), haben die Eltern bei der Geburt eines Kindes Anspruch auf Elternschaftsbeiträge der Wohnsitzgemeinde, wenn sie sich persönlich der Pflege und der Erziehung des Kindes widmen und wenn der Lebensunterhalt durch das anrechenbare Einkommen und das Vermögen der Mutter und des Ehemannes bzw. Konkubinatspartners nicht gedeckt ist und wenn sie keine Sozialhilfe beziehen.
Gesuchstellerinnen und Gesuchsteller sollten ihren Anspruch auf Elternschaftsbeiträge möglichst früh, d.h. vor der Geburt anmelden. Für die Entgegennahme der Gesuche und die Ausrichtung der Leistungen ist das Sozialamt zuständig.
Weitere Informationen zu den Elternschaftsbeiträgen finden Sie auf der Homepage des Kantons St. Gallen.