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Finanzielle Sozialhilfe

Das Sozialamt ist mit vielfältigen Aufgaben beauftragt und erbring für die EinwohnerInnen von St. Margrethen soziale Dienstleistungen gemäss Sozialhilfegesetz.

Wer Sozialhilfe beanträgt, hat Anspruch auf persönliche Beratung und Betreuung. Die Klientinnen und Klienten werden dabei unterstützt, ihre Probleme selbständig zu lösen. Das erfordert aktives Mitwirken. Das gemeinsame Ziel ist, die soziale und wirtschaftliche Selbständigkeit zu sichern. Die Hilfe der Sozialhilfestelle erfolgt als Hilfe zur Selbsthilfe und ist der individuellen Situation angepasst.

Wer sich in einer vorübergehenden oder andauernden finanziellen Notlage befindet und diese trotz eigener Bemühungen nicht oder nicht rechtzeitig beheben kann, hat Anspruch auf finanzielle Hilfe, sofern der Wohnsitz in der Gemeinde St. Margrethen besteht. Die Sozialhilfeleistungen werden individuell berechnet, die Höhe ist abhängig von den persönlichen Verhältnissen, den Lebenshaltungskosten, den Einkommensverhältnissen usw.

Weitere Informationen zur Sozialhilfe finden Sie auf der Homepage des Kantons St. Gallen.