Mieterwechsel - Meldung durch Vermieter
Sämtliche Angaben zu Umzügen sind nach dem Gesetz über Niederlassung und Aufenthalt der Schweizer innert 14 Tagen und nach dem Bundesgesetz über Aufenthalt und Niederlassung der Ausländer innert 8 Tagen durch die betroffenen Personen persönlich der Gemeindeverwaltung bzw. dem Einwohneramt zu melden.
Bitte um Mithilfe
Haushaltsvorstände, Vermieter:innen oder Verwaltungen werden gebeten sämtliche Zuzüge, Wegzüge und Umzüge zu melden. Der Mieter, die Mieterin ist zusätzlich verpflichtet, innerhalb von 8 bzw. 14 Tagen nach dem Umzug die Adressänderungsmodalitäten persönlich oder via eUmzug auf dem Einwohneramt und den Technischen Betrieben der Gemeinde St. Margrethen, Hauptstrasse 117, abzuwickeln.
Link: Formular Mieterwechsel