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Auftrag für die Erstellung eines Vertrages

Der Kauf und Verkauf von Grundstücken ist zwingend über das Grundbuchamt abzuwickeln. Dieses bereitet den Kaufvertrag nach den Wünschen der Vertragsparteien vor. Kommt eine Einigung definitiv zustande, findet die amtliche Verschreibung beim Grundbuchamt statt. Der Kaufvertrag über Grundstücke bedarf für seine Gültigkeit zwingend der öffentlichen Beurkundung. Das Grundstück geht mit dem Eintrag im Grundbuch ins Eigentum des Erwerbers über.

Zur Vorbereitung eines Grundbuchgeschäftes füllen Sie bitte das Auftragsformular vollständig aus. Das Formular muss von der Verkäuferschaft handschriftlich unterzeichnet sein bzw. es ist mit einer genügenden Vollmacht zu ergänzen. Sie können uns das Formular per Post zustellen oder einscannen und elektronisch übermitteln.

Das Grundbuchamt bereitet den Kaufvertrag gestützt auf die im Formular gemachten Angaben vor und unterbreitet den Entwurf den Vertragsparteien zur Stellungnahme. Gelangt der Vertrag nicht zum Abschluss, haftet der unterzeichnete Auftraggeber für die entstandenen Kosten.

Auftrag für die Erstellung eines Vertrages [pdf, 164 KB]