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Krankenversicherungen

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Fragen und Antworten zu Krankenkasse und Unfallversicherung

  1. Wer und was ist in einer Krankenkasse versichert?
  2. Was kostet die Krankenkasse?
  3. Wie funktioniert die Krankenkasse?
  4. Wer und was ist bei einer Unfallversicherung versichert?
  5. Wie funktioniert die Unfallversicherung?

1. Wer und was ist in einer Krankenkasse versichert?

Alle Personen, die sich mehr als drei Monate in der Schweiz aufhalten, müssen eine sogenannte Grundversicherung bei einer Krankenversicherung oder Krankenkasse abschliessen. Die Mindestleistungen dieser Grundversicherung sind gesetzlich geregelt. Jede Kasse muss jeden Einwohner der Schweiz in die Grundversicherung aufnehmen, unabhängig von Alter, Geschlecht und Gesundheitszustand. Sie können Ihre Kasse selbst wählen. Bei der Grundversicherung können Sie jeweils auf Mitte und Ende Jahr oder bei Prämienerhöhungen Änderungen vornehmen oder die Krankenkasse wechseln. In der Grundversicherung sind alle Personen für die gleiche Leistung versichert. Bei comparis.ch finden Sie eine Aufstellung aller Leistungen. Nicht versichert durch die Grundversicherung sind gewöhnliche Zahnbehandlungen. Die Unfallversicherung ist in der Krankenkasse inbegriffen. Berufstätige sind über ihren Arbeitgeber versichert und brauchen keine Unfalldeckung bei der Krankenkasse. Es lohnt sich, abzuklären, ob man nicht doppelt unfallversichert ist. Mit sogenannten Zusatzversicherungen können weitere Leistungen versichert werden. Dazu gehören Spitalaufenthalt in einem anderen Kanton, homöopathische Behandlungen oder Leistungen beim Zahnarzt. Die Krankenkassen sind frei, welche Zusatzversicherungen sie anbieten und welche Personen sie zu welchem Preis aufnehmen. Zusatzversicherungen und Grundversicherung müssen nicht bei derselben Kasse abgeschlossen werden.

2. Was kostet die Krankenkasse?

Die Krankenkassen verlangen unterschiedlich hohe Beiträge für ihre Dienstleistungen. Die Prämie wird in der Regel monatlich gezahlt. Der Betrag ist von folgenden Faktoren abhängig:

  • Die Krankenkassen stehen zueinander im Wettbewerb und haben unterschiedliche Prämien. Dies gilt auch für die Grundversicherung, obwohl die Leistungen gesetzlich festgelegt sind.
  • Die Prämien sind je nach Kanton und Ort unterschiedlich. Wenn Sie umziehen, kann ein Wechsel der Krankenkasse finanziell lohnenswert sein.
  • Es gibt verschiedene Versicherungsmodelle. Wer auf die freie Arztwahl verzichtet und zuerst zum Hausarzt geht oder sich telefonisch beraten lässt, bezahlt eine kleinere Prämie. Die alternativen Versicherungsmodelle sind je nach Kasse unterschiedlich.
  • Den Betrag, den Sie zuerst selber an die Arztkosten zahlen müssen, bezeichnet man als Franchise. Die minimale Franchise beträgt für Erwachsene ab 19 Jahren 300 Franken, die maximale 2500 Franken. Bei Kindern unter 18 Jahren gibt es keine obligatorische Franchise. Wenn Sie eine höhere Franchise wählen, erhalten Sie eine tiefere Prämie. Wenn Sie wenig krank sind und kaum zum Arzt gehen, lohnt sich eine hohe Franchise.
  • Wenn Ihr Jahreseinkommen einen bestimmten Betrag unterschreitet, haben Sie Anspruch auf die Prämienverbilligung. Der Kanton übernimmt einen Teil der Kosten Ihrer Krankenkasse. Hierfür müssen Sie die örtlichen Unterlagen ausfüllen und die Frist zur Einreichung des Antrags für Prämienverbilligung beachten. Bei Fragen, gibt Ihnen das Einwohneramt St. Margrethen Auskunft.

Unter comparis.ch können Sie die Preise der Krankenkassen vergleichen.

3. Wie funktioniert die Krankenkasse?

Nach Ihrem Arztbesuch erhalten Sie eine Rechnung. Den Rückforderungsbeleg für die Versicherung senden Sie an Ihre Krankenkasse. Sie erhalten dann – sofern der Betrag die Franchise übersteigt – 90 Prozent zurückvergütet. Wenn Sie eine Franchise von 500 Franken haben und Ihre erste Rechnung beträgt 250 Franken müssen Sie diese Kosten selber tragen. Erst wenn Ihre Rechnung höher ist als die Franchise, erhalten Sie eine Rückerstattung. Um finanzielle Engpässe zu vermeiden, schicken Sie der Krankenkasse den Rückforderungsbeleg sofort zu. Oft erhalten Sie die Kosten von der Krankenkasse zurückerstattet, bevor die Zahlungsfrist der Arztrechnung abgelaufen ist. Die Spitalrechnung wird in der Regel direkt der Krankenkasse zugestellt und von ihr bezahlt. Für allfällige Kosten, die Sie übernehmen müssen, sendet Ihnen die Krankenkasse oder das Spital eine separate Rechnung.

4. Wer und was ist bei einer Unfallversicherung versichert?

Alle in der Schweiz beschäftigten Arbeitnehmer sind gegen Unfall versichert.

  • Personen, die acht Stunden oder mehr pro Woche berufstätig sind, sind sowohl gegen Berufsunfälle als auch gegen sogenannte Nichtberufsunfälle versichert. Dazu gehören Unfälle auf dem Arbeitsweg und in der Freizeit.
  • Personen, die weniger als acht Stunden pro Woche bei einem Arbeitgeber beschäftigt sind, sind gegen Berufsunfälle sowie gegen Unfälle auf dem Arbeitsweg versichert. Für Unfälle in der Freizeit müssen Sie eine zusätzliche Unfallversicherung bei der Krankenkasse abschliessen.
  • Arbeitslose Personen, die Anspruch auf Arbeitslosenentschädigung haben, sind obligatorisch versichert.

Nicht automatisch versichert sind nicht erwerbstätige Personen. Sie müssen eine obligatorische Unfallversicherung bei der Krankenkasse abschliessen. Wenn jemand längere Zeit arbeitsunfähig ist, bezahlt die Unfallversicherung ein Taggeld (Lohnersatz), bzw. Rentenleistungen bei Erwerbsunfähigkeit und im Todesfall.

5. Wie funktioniert die Unfallversicherung?

Arbeitnehmer müssen den Unfall ihrem Arbeitgeber melden und erhalten die notwendigen Unterlagen. Nicht erwerbstätige Personen sowie teilweise erwerbstätige Personen (bei Nichtberufsunfällen) melden den Unfall ihrer Krankenkasse.

Weitere wertvolle Informationen in verschiedenen Sprachen erhalten Sie auch im Gesundheitswegweiser der migesplus.ch.