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Politik

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Fragen und Antworten zur Schweizer Politik

  1. Was macht den schweizerischen Staat aus?
  2. Warum wird die Schweiz eine Musterdemokratie genannt? 
  3. Wie ist das politische System in der Schweiz strukturiert? 
  4. Was versteht man unter Föderalismus?
  5. Welche Parteien gibt es in der Schweiz? 
  6. Welches sind die wichtigsten Bürgerrechte? 
  7. Welche politischen Mitbestimmungsrechte haben Ausländerinnen und Ausländer? 
  8. Was braucht es, um Schweizer Bürgerin oder Bürger zu werden?
  9. Wie gehe ich vor, um in St. Margrethen ein Einbürgerungsgesuch einzureichen? 
  10. Was passiert, nachdem ich alle Bedingungen für ein Einbürgerungsgesuch erfüllt habe? 
  11. Seit wann ist die Schweiz ein Einwanderungsland? 
  12. Welche Steuern kennt man in der Schweiz?

1. Was macht den schweizerischen Staat aus?

In kaum einem Staat gibt es so weitgehende Mitbestimmungsrechte wie in der Schweiz. Die lange demokratische Tradition, aber auch die vergleichsweise geringe Grösse und Bevölkerungszahl des Landes sowie eine hohe Alphabetisierungsrate und ein vielfältiges Medienangebot sind ausschlaggebend für das Funktionieren dieser besonderen Staatsform. Weiterführende Links:

2. Warum wird die Schweiz eine Musterdemokratie genannt?

Das hat im Wesentlichen vier Gründe:

  1. Die individuellen Freiheiten jeder Person sind durch die Bundesverfassung garantiert.
  2. Minderheiten sind dank einem föderalistischen Staatsaufbau geschützt.
  3. Das Mitspracherecht des Volkes ist in der Schweiz weit entwickelt. Mehrmals jährlich finden Volksabstimmungen statt.
  4. Mittels Volksinitiative können die Bürger eine Änderung der Bundesverfassung verlangen. Mit einem Referendum ist es möglich, Beschlüsse von Parlamenten im Nachhinein dem Volk zum definitiven Entscheid vorzulegen.

3. Wie ist das politische System in der Schweiz strukturiert?

Die Demokratie der Schweiz stützt sich auf die Schweizerische Bundesverfassung und kennt die Gewaltenteilung. Die Staatsgewalt ist auf verschiedene Staatsorgane verteilt. Auf nationaler Ebene sieht dies wie folgt aus:

  • Die Legislative (gesetzgebende Gewalt) ist das nationale Parlament. Es wird auch Bundesversammlung genannt und besteht aus zwei Kammern: dem Nationalrat und dem Ständerat. Der Nationalrat zählt 200 Mitglieder und vertritt das Volk. Der Ständerat mit 46 Mitgliedern repräsentiert im Parlament die 26 Kantone.
  • Die Exekutive (ausführende Gewalt) ist der Bundesrat (Landesregierung). Er hat sieben Mitglieder, welche der Eidgenössischen Verwaltung vorstehen. Einer der Bundesräte übernimmt jeweils für ein Jahr zusätzlich die Funktion des Bundespräsidenten.
  • Die Judikative (Recht sprechende Gewalt) besteht auf nationaler Ebene aus dem Bundesgericht, dem Bundesstrafgericht und dem Bundesverwaltungsgericht.

Analog zum Bund (Gesamtstaat) kennen auch die 26 Kantone (Gliedstaaten) in der Schweiz die Gewaltenteilung. Ihre Struktur kann allerdings variieren: Es gibt kantonale Parlamente, Regierungen und Kantonsgerichte.

4. Was versteht man unter Föderalismus?

In der Schweiz gehört der Föderalismus zu den staatspolitischen Grundprinzipien. Stark vereinfacht formuliert heisst das: Der Bund, die 26 Kantone und die rund 2600 Gemeinden in der Schweiz teilen die öffentlichen Aufgaben untereinander auf. Die Kantone in der Schweiz haben ein hohes Mass an Autonomie. Sie verfügen über eine eigene Verfassungen, meist über ein Kantonsparlament, eine Regierung, ein Gericht und eine Polizei. Daraus entsteht eine Vielzahl unterschiedlicher Rechtsnormen. Durch gezielte Absprachen wird dafür gesorgt, dass der Wirtschaftsraum Schweiz gut funktioniert. Primär sind Gemeinde und Kantone für das Wohl der Bevölkerung zuständig. Überschreitet eine Aufgabe die Zuständigkeit einer Gemeinde, übernimmt der Kanton. Bei Aufgaben, die der Kanton nicht erfüllen kann, geht die Verantwortung an den Bund. Beispiele dafür sind die Aussenpolitik, das Arbeitsrecht, das Zivil- und Strafrecht, die Berufsbildung oder die nationalen Infrastrukturen. Durch dieses föderalistische System sind die Interessen von kleinen Gruppen und Minderheiten gut geschützt. Anderseits ist das Zusammenspiel zwischen Bund, Kantonen und Gemeinden komplex und aufwendig.

5. Welche Parteien gibt es in der Schweiz?

Die Schweiz ist ein Mehrparteienstaat. Die vier grössten Parteien im Land sind in der Landesregierung – dem Bundesrat – vertreten:

  • Christlichdemokratische Volkspartei (CVP)
  • Freisinnig-Demokratische Partei. Die Liberalen (FDP)
  • Schweizerische Volkspartei (SVP)
  • Sozialdemokratische Partei (SP)

Es gibt noch weitere Parteien im Land. Weil keine Partei über die absolute Mehrheit verfügt, geht es in der schweizerischen Politik darum, mehrheitsfähige Kompromisse zu finden.

6. Welches sind die wichtigsten Bürgerrechte?

In der Schweiz haben die Bürger eine ganze Reihe von Möglichkeiten, um die Politik aktiv mitzugestalten. Dies betrifft alle Personen, die mindestens 18 Jahre alt sind und das Schweizer Staatsbürgerrecht besitzen. Die wichtigsten Bürgerrechte werden nachfolgend kurz erläutert.

  • Wahlrecht: Alle vier Jahre wählen die Bürger ihre Volksvertreter in die Parlamente. Sie bestimmen auch die Exekutiven der Kantone und Gemeinden. Die Landesregierung hingegen wird nicht vom Volk gewählt, sondern vom nationalen Parlament bestimmt.
  • Stimmrecht: Bei Volksabstimmungen entscheiden die Stimmberechtigten mehrmals pro Jahr über Sachfragen oder Gesetze – auf lokaler, kantonaler und Bundesebene. In kleineren Gemeinden kennt man zudem die Gemeindeversammlung: Die Bürgerinnen und Bürger versammeln sich vor Ort, diskutieren über lokale Sachfragen und entscheiden darüber.
  • Initiativ- und Referendumsrecht: Mittels einer Initiative haben die Bürgerinnen und Bürger die Möglichkeit, Änderungen in der Bundesverfassung zu verlangen. Sie können mit einem Referendum erwirken, dass man Beschlüsse von Parlamenten im Nachhinein dem Volk zum definitiven Entscheid vorlegt. Damit eine Initiative oder ein Referendum möglich sind, braucht es eine bestimmte Anzahl von Stimmberechtigten, welche dies innerhalb einer vorgegebenen Frist mit ihrer Unterschrift verlangen.
  • Petitionsrecht: Es erlaubt allen Personen – also auch Migranten –, schriftlich formulierte Bitten, Anregungen und Beschwerden an die Behörden zu richten. Diese sind zwar nicht verpflichtet, aufgrund einer Petition etwas zu unternehmen. Aber die Behörden müssen die Anliegen mindestens zur Kenntnis nehmen.

7. Welche politischen Mitbestimmungsrechte haben Ausländer?

Die meisten Instrumente der politischen Mitsprache in der Schweiz erfordern das Bürgerrecht; sie sind also Schweizerinnen und Schweizern vorbehalten. Einige Kantone haben aber bereits das Wahl- und Stimmrecht für Ausländerinnen und Ausländer auf Gemeindeebene eingeführt. In den Kantonen Neuenburg und Jura kennt man solche Rechte auf kommunaler und kantonaler Ebene, in den Kantonen Freiburg, Genf und Waadt auf kommunaler Ebene. Auch Gemeinden der Kantone Appenzell Ausserrhoden und Graubünden können das Ausländerstimmrecht für kommunale Angelegenheiten einführen. Es gibt für Ausländer weitere Möglichkeiten, sich politisch zu engagieren. So haben sie das Recht, Petitionen zu lancieren oder zu unterzeichnen. Das Ausländerstimmrecht kennt man zudem in einem grossen Teil der öffentlich-rechtlichen Kirchgemeinden der Schweiz. Und es gibt fast überall die Möglichkeit, sich in Kommissionen, Interessenverbänden und Vereinen zu engagieren.

8. Was braucht es, um Schweizer Bürgerin/Bürger zu werden?

Für Ausländerinnen und Ausländer ist es möglich, das Schweizer Bürgerrecht zu erwerben. Dies geschieht nicht automatisch und erfordert folgende Voraussetzungen:

  • Zehn Jahre in der Schweiz, fünf Jahre im Kanton und in der Gemeinde wohnhaft (die Jahre zwischen dem 8. und 18. Lebensjahr zählen doppelt)
  • Eingliederung in die schweizerischen Verhältnisse. Dazu gehören insbesondere gute Sprachkenntnisse
  • Vertraut sein mit den Lebensgewohnheiten, Sitten und Gebräuchen
  • Erfüllung finanzieller Verpflichtungen
  • Beachtung der schweizerischen Rechtsordnung
  • Keine Gefährdung der inneren und äusseren Sicherheit

Ins Einbürgerungsverfahren sind Gemeinde, Kanton und Bund involviert. Wenn alle Voraussetzungen erfüllt sind, besteht ein Anspruch auf Erteilung der eidgenössischen Einbürgerungsbewilligung durch das Bundesamt für Migration. In der Schweiz kennt man zudem die erleichterte Einbürgerung. Diese gilt unter bestimmten Voraussetzungen für ausländische Ehepartner von Schweizerinnen und Schweizern sowie für Kinder eines schweizerischen Elternteils. Weitere Informationen zur Einbürgerung:

9. Wie gehe ich vor, um in St. Margrethen ein Einbürgerungsgesuch einzureichen?

In St. Margrethen kann das Gesuch um Einbürgerung stellen, wer ...

  • über die Niederlassungsbewilligung C verfügt.
  • die Wohnsitzerfordernisse von Bund, Kanton und Gemeinde erfüllt. Dies sind zehn Jahre Wohnsitz in der Schweiz und fünf Jahre ununterbrochen im Kanton St. Gallen und in der Gemeinde St. Margrethen.
  • über genügend Deutschkenntnisse verfügt (Referenzniveau B1). Wer nicht die Mehrheit der obligatorischen Schulzeit – bzw. die Berufsbildung – in deutschsprachigem Gebiet absolvierte, muss seine Deutschkenntnisse Referenzniveau B1 mit einem Zertifikat verifizieren.
  • die Grundzüge unseres Staatswesens kennt und vertraut mit den örtlichen, kantonalen und gesamtschweizerischen Verhältnissen ist. Die Kenntnisse werden in einem schriftlichen Test geprüft.
  • soziale Beziehungen mit der schweizerischen Gesellschaft pflegt.
  • seine elementaren Pflichten gegenüber Familien, dem Staat und den Mitmenschen erfüllt.

Die Anforderungen gelten für alle in das Gesuch einbezogenen Personen. Der Einbürgerungsrat bevorzugt die Einbürgerung ganzer Familien. Die Einbürgerung von Jugendlichen vor deren Mündigkeit ist möglich. Für sie gelten besondere Bestimmungen. Wer die Anforderungen als Einbürgerungsbewerber erfüllt, kann bei der Gemeindeverwaltung, Tel. 071 747 56 72, einen Termin vereinbaren. Gleichzeitig ist zu empfehlen, sich nach den Kosten des Einbürgerungsverfahrens zu erkunden.

10. Was passiert, nachdem ich alle Bedingungen für ein Einbürgerungsgesuch erfüllt habe?

Ab dem Jahr 2011 entscheidet der Einbürgerungsrat über die Einbürgerungsgesuche und die Erteilung des Gemeinde- und Ortsbürgerrechts. Gegen den Entscheid kann Rekurs beim Departement des Innern erhoben werden mit Weiterzugsmöglichkeiten ans Verwaltungs- und Bundesgericht. Stimmt der Rat der Einbürgerung zu, erfolgt eine öffentliche Auflage. Das Dossier wird während 30 Tagen bei der Gemeindekanzlei aufgelegt. Gleichzeitig erfolgt eine amtliche Bekanntmachung. Wer in St. Margrethen stimmberechtigt ist, kann schriftlich und begründet Einsprache erheben. Sie ist gültig, wenn sie hinreichend begründet und nicht diskriminierend ist. Erachtet der Rat die Einsprache als ungültig, kann gegen diesen Entscheid Rekurs beim Departement des Innern ergriffen werden mit Weiterzugsmöglichkeiten ans Verwaltungs- und Bundesgericht. Der Rat beurteilt das Gesuch anschliessend unter Einbezug von Einsprache und Stellungnahme. Er informiert Gesuchsteller und Einsprecher über das Ergebnis und bietet Gelegenheit entweder zum Rückzug des Gesuchs oder zur Einsprache. Wird das Gesuch zurückgezogen, endet das Verfahren. Wird die Einsprache zurückgezogen, wird das Gemeindebürgerrecht durch den Einbürgerungsrat erteilt und der Entscheid an den Kanton zur Erteilung des Kantonsbürgerrechts weitergeleitet. Wird die Einsprache aufrechterhalten und das Gesuch nicht zurückgezogen, verfasst der Einbürgerungsrat ein Gutachten und stellt Antrag an die Bürgerversammlung. Die Stimmberechtigen können sich zum Einbürgerungsgesuch äussern und stimmen über den Antrag des Einbürgerungsrats ab. Der Gesuchsteller kann den Entscheid beim Departement des Innern anfechten mit Weiterzugsmöglichkeiten ans Verwaltungs- und Bundesgericht.

11. Seit wann ist die Schweiz ein Einwanderungsland?

Die Schweiz war nicht immer ein Einwanderungsland. Im Jahr 1850 betrug die ausländische Wohnbevölkerung drei Prozent. Damals herrschte ein Nahrungsmittel-Mangel. Viele Schweizerinnen und Schweizer wanderten deshalb in jener Zeit nach Übersee aus – etwa nach Kalifornien, Kanada oder Brasilien. Erst beim Übergang vom 19. ins 20. Jahrhundert wandelte sich die Schweiz von einem Auswanderungs- zu einem Einwanderungsland. 1915 lag der Anteil an Ausländern bereits bei 15 Prozent. Ihre Zahl nahm während des ersten Weltkrieges als Folge der Abwanderung wieder ab. 1934 trat das Bundesgesetz über Aufenthalt und Niederlassung der Ausländer in Kraft. Es wurde mehrfach geändert und war grundsätzlich von einer abwehrenden Haltung geprägt: Das Gesetz sollte nur erwünschte Gruppen ins Land lassen. Seit 2008 gilt in der Schweiz das neue Ausländergesetz. Damit wird die Zulassung zum Arbeitsmarkt für Personen ausserhalb der Europäischen Union und der EFTA auf besonders qualifizierte Arbeitskräfte beschränkt.

12. Welche Steuern kennt man in der Schweiz?

Jede Person, die in der Schweiz wohnt, arbeitet oder einkauft, kann steuerpflichtig werden. Die Steuer ist eine öffentliche Abgabe. Sie bildet die wichtigste Einnahmequelle des Staates und ermöglicht es, seine Aufgaben zu erfüllen. Man kennt in der Schweiz eine ganze Reihe von unterschiedlichen Steuern. Die direkten Steuern gehören zu den wichtigsten für den Staat. Dies sind die Einkommens- und Vermögenssteuer sowie die Gewinn- und Kapitalsteuer. Dazu kommen die indirekten Steuern, wie die Mehrwertsteuer, die Steuern für Tabak, die Hundesteuer, die kantonale Motorfahrzeugsteuer oder die Lotteriesteuer. Je nach Steuerart werden sie von Gemeinden, Kantonen oder Bund erhoben. Das schweizerische Steuersystem.