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Schule

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Fragen und Antworten zur Schule

  1. Wie ist die Schule in der Schweiz aufgebaut?
  2. Wie sieht es in St. Margrethen aus?
  3. Was versteht man unter der Primarschule?
  4. Wie ist die Oberstufe aufgebaut?
  5. Was versteht man unter dem Einschulungsjahr – einer Kleinklasse?
  6. Was sind Sonderschulen?
  7. Wer entscheidet, ob mein Kind der Sekundarstufe, Realstufe oder Kleinklasse (Realstufe B) zugewiesen wird?
  8. Ich will nicht, dass mein Kind in die Kleinklasse gehen muss. Was kann ich machen?
  9. Wie werden die Kinder in der Schule St. Margrethen beurteilt?
  10. Mein Kind hat schlechte Noten. Wer kann helfen?
  11. Welche Angebote gibt es für Kinder mit einer anderen Muttersprache?
  12. Urlaubsgesuche – Jokertage?
  13. Mein Kind hat keine Aufenthaltsbewilligung. Kann ich es trotzdem in die Schule schicken?
  14. Gibt es einen Ort, wo die Kinder über Mittag oder nach der Schule betreut werden?
  15. Ist die Teilnahme an Klassenlagern und Schulreisen obligatorisch?
  16. Wo kann ich mich hinwenden, wenn mein Kind Probleme in der Schule hat?
  17. Gibt es Zusatzhilfen für besondere Schwierigkeiten?
  18. Die Lehrperson meines Kindes hat eine Abklärung vorgeschlagen. Was ist das?
  19. Was kann ich tun, wenn ich einen Konflikt mit dem Lehrer oder der Lehrerin habe?
  20. Was sind unsere Rechte als Eltern?
  21. Was sind unsere Pflichten als Eltern?
  22. Ich möchte mein Kind so gut wie möglich unterstützen. Was muss ich tun?
  23. Was versteht man unter der Schulsozialarbeit?
  24. Was macht der Schulpsychologische Dienst?

1. Wie ist die Schule in der Schweiz aufgebaut?

Alle Kinder müssen neun Jahre lang zur Schule gehen (plus 2 Jahre Kindergarten). Je nach Kanton oder zum Teil auch je nach Gemeinde ist die obligatorische Schulzeit anders aufgeteilt. Weitere Informationen: Schulwesen im Kanton St. Gallen.

2. Wie sieht es in St. Margrethen aus?

In St. Margrethen gehen die Kinder mit vier Jahren in den Kindergarten. Dieser dauert zwei Jahre. Danach besuchen die Kinder sechs Jahre lang die Primarschule. Die anschliessende Oberstufe dauert drei Jahre. Kinder mit Lernschwierigkeiten und sozialen Problemen können einer Kleinklasse zugeteilt werden. Dort bekommen sie eine persönlichere Betreuung. Eine zusätzliche Unterstützung bietet der integrierte Förderunterricht – ein individueller Zusatzunterricht während der Schulzeit.

3. Was versteht man unter der Primarschule

Die Primarschule umfasst das erste bis sechste Schuljahr. Die erste bis dritte Klasse wird als Unterstufe bezeichnet, die vierte bis sechste Klasse als Mittelstufe. Der Übergang zwischen den Stufen ist fliessend. Es werden Ein- und Mehrklassenschulen geführt.

4. Wie ist die Oberstufe aufgebaut?

Die Oberstufe der Volksschule dauert drei Jahre. Sie ist in die Real- und die Sekundarschule gegliedert. Die Oberstufe bereitet die Schülerinnen und Schüler auf eine Berufsausbildung oder den Besuch einer weiterführenden Schule vor.

5. Was versteht man unter Einschulungsjahr – Kleinklasse?

Kinder, die noch nicht bereit sind, dem Unterricht der 1. Klasse zu folgen, besuchen das Einschulungsjahr. Anschliessend wird die 1. Klasse der regulären Schule besucht. Falls die Schülerinnen und Schüler nach wie vor Lernproblemen haben, können sie bereits ab der 1. Klasse in die Kleinklasse gehen. In dieser hat es weniger Kinder als in den Regelklassen. Die Kinder werden individueller betreut und die Lehrpersonen verfügen über eine zusätzliche Ausbildung.

6. Was sind Sonderschulen?

Sonderschulung bezeichnet alle schulischen Bemühungen für Kinder und Jugendliche mit Behinderung. Sie beinhaltet einen persönlichen Unterricht, welcher die Begabungen und Schwächen der einzelnen Schülerinnen und Schüler berücksichtigt.

7. Wer entscheidet, ob mein Kinder der Sekundarstufe, Realstufe oder Kleinklasse (Realstufe B) zugewiesen wird?

Die Lehrerin oder der Lehrer schlägt vor, welchem Schultypus ihr Kind zugewiesen wird. Dabei wird sowohl auf seine Noten wie auf sein Verhalten in der Schule geachtet. Dazu gehören Interesse, Fleiss, Selbständigkeit und Verlässlichkeit. Wenn Sie mit dem Vorschlag nicht einverstanden sind, können Sie das der Lehrperson mitteilen. Der Schulrat entscheidet abschliessend über die Zuteilung. Die Eltern können dagegen Rekurs erheben.

8. Ich will nicht, dass mein Kind in die Kleinklasse gehen muss. Was kann ich dagegen machen?

Wenn Ihr Kind einer Kleinklasse zugeteilt wird, bekommen Sie eine schriftliche Mitteilung. Sie haben das Recht, gegen diesen Entscheid schriftlich Rekurs zu erheben. Es ist wichtig, dass der Brief die Gründe für die Ablehnung enthält. Senden Sie den Rekursbrief eingeschrieben und termingerecht an das Bildungsdepartement des Kantons St. Gallen.

9. Wie werden die Kinder in der Schule von St. Margrethen beurteilt?

Das erste Zeugnis mit Noten erhalten die Kinder Ende Januar – am Ende der zweiten Klasse. Ab der dritten Klasse bekommt jedes Kind zweimal pro Jahr – vor den Sport- und Sommerferien – ein Zeugnis. Es werden Noten von 1 bis 6 vergeben, wobei 6 die beste und 1 die schlechteste Note ist. Die Eltern werden am jährlichen Elterngespräch über den Leistungsstand und das Verhalten des Kindes informiert.

10. Mein Kind hat schlechte Noten. Wer kann helfen?

Erkundigen Sie sich bei der Lehrperson, wo die grössten Schwierigkeiten liegen. Wenn ihr Kind Mühe mit dem Schulstoff hat und schlechte Noten erzielt, können Sie es bei der Aufgabenhilfe anmelden. Es gibt auch viele private Nachhilfe-Angebote. Manche sind aber sehr teuer.

11. Welche Angebote gibt es für Kinder mit einer anderen Muttersprache?

Kinder, die Mühe im Deutsch haben, können den Unterricht Deutsch als Zweitsprache besuchen. Dieser Zusatzunterricht ist kostenlos. In der Regel wird er während einem bis drei Jahren besucht und beginnt bereits im Kindergarten. Die Anmeldung erfolgt in der Regel automatisch über die Schule. Der Besuch des Heimtlichen Sprach- und Kulturunterrichts (HSK) ist freiwillig. Die Noten werden im Zeugnis eingetragen. Je besser ein Kind seine Muttersprache spricht, desto einfacher fällt ihm das Erlernen der deutschen Sprache.

12. Urlaubsgesuche – Jokertage?

In St. Margrethen können die Kinder an zwei frei gewählten Halbtagen im Jahr – den sogenannten Jokertagen – vom Schulbesuch befreit werden. Für religiöse Feiertage kann ebenfalls ein Gesuch eingereicht werden. Urlaubsgesuche sind generell früh einzureichen. Sie müssen schriftlich und mindestens eine Woche im Voraus der  Lehrperson abgegeben werden.

13. Mein Kind hat keine Aufenthaltsbewilligung. Kann ich es trotzdem in die Schule schicken?

Ja, die Schulen sind verpflichtet, alle Kinder aufzunehmen, unabhängig von ihrer Aufenthaltsbewilligung. Wenden Sie sich für weitere Informationen direkt ans Schulsekretariat.

14. Gibt es einen Ort, wo die Kinder über Mittag oder nach der Schule betreut werden?

Kinder im Alter von drei Monaten bis acht Jahren, deren Eltern arbeiten, können das Chinderhus Rägeboge besuchen. Dort werden sie individuell betreut. Die Kosten richten sich nach dem Einkommen der Eltern. In St. Margrethen gibt es auch einen Mittagstisch, wo die Schülerinnen und Schüler über den Mittag verpflegt und betreut werden.

15. Ist die Teilnahme an Klassenlagern und Schulreisen obligatorisch?

Ja, die Teilnahme an Schulreisen, Ausflügen, Sporttagen, Skitagen, Klassenlagern oder Projektwochen ist obligatorisch. Diese Aktivitäten gehören zum Schulunterricht und fördern das Lernen sowie das Zusammenleben.

16. Wo kann ich mich hinwenden, wenn mein Kind Probleme in der Schule hat?

Wenn sich Ihr Kind in der Schule nicht wohl fühlt, sprechen Sie zuerst mit der Lehrerin oder dem Lehrer. Findet sich keine Lösung, können Sie sich an die Schulleitung oder an die Schulsozialarbeit wenden. Hilfe und Beratung erhalten Sie auch beim Schulpsychologischen Dienst oder beim Kinder- und Jugendpsychiatrischen Dienst.

17. Gibt es Zusatzhilfe für besondere Schwierigkeiten?

Wenn Kinder Schwierigkeiten beim Sprechen, Bewegen oder Lernen haben, erhalten sie meist eine kostenlose Unterstützung in Logopädie, Legasthenie, Bewegungsförderung oder im heilpädagogischen Förderunterricht. Je früher dem Kind geholfen wird, desto einfacher können die Probleme behoben werden. Nehmen Sie mit der Lehrperson oder der Schulleitung Kontakt auf.

18. Die Lehrperson meines Kindes hat eine Abklärung vorgeschlagen. Was ist das?

Bei einer Abklärung wird Ihr Kind von einer Fachperson untersucht. Sie prüft, woher die Schwierigkeiten kommen und welche Unterstützungen nötig sind.

19. Was kann ich tun, wenn ich einen Konflikt mit dem Lehrer oder der Lehrerin habe?

Suchen Sie zunächst das Gespräch mit der Lehrperson. Wenn das Gespräch nichts bringt, können Sie sich an die Schulleitung oder an den Schulrat wenden. Hilfe und Beratung bekommen Sie auch bei der Schulsozialarbeit sowie beim Schulpsychologischen Dienst.

20. Was sind unsere Rechte als Eltern?

Die Eltern werden von der Lehrperson über die Leistungen und das Verhalten Ihres Kindes in der Schule informiert. Sie dürfen Schulbesuche machen. Bitte, melden Sie sich vorgängig bei der Lehrperson an. Gegen Entscheide des Schulrats über die Klassenzuteilung können Sie Rekurs erheben.

21. Was sind unsere Pflichten als Eltern?

Die Eltern sind verpflichtet, dass Ihre Kinder pünktlich zur Schule gehen und einen ruhigen Platz für die Hausaufgaben haben. Wenn die Kinder krank sind, informieren Sie die Lehrperson. Pflegen Sie den Kontakt zur Lehrerin oder zum Lehrer, und nehmen Sie an Elternveranstaltungen teil. Kinder müssen genügend schlafen und sich gesund ernähren.

22. Ich möchte mein Kind so gut wie möglich unterstützen. Was muss ich tun?

Das Wichtigste ist Ihr Interesse am Kind und für die Schule. Fragen Sie so oft wie möglich: „Wie ist es heute in der Schule gegangen?“ oder: „Was habt ihr gemacht?“ Nehmen Sie sich Zeit zum Zuhören. Sorgen Sie dafür, dass Ihr Kind nach der Schule regelmässig am gleichen Ort und zur gleichen Zeit die Aufgaben macht und nicht gestört wird. Schauen Sie, dass Ihr Kind rechtzeitig zu Bett geht und am Morgen ausgeruht ist. Achten Sie darauf, dass Ihr Kind am Morgen etwas isst und eine gesunde Zwischenmahlzeit in die Schule mitnimmt. Kinder, die viel fernsehen oder mit dem Gameboy spielen, können Konzentrationsprobleme bekommen. Setzen Sie deshalb Grenzen, Ihrem Kind zuliebe. Wenn sich die Welt der Schule und die Welt der Familie stark unterscheiden, kann es für die Kinder schwierig sein, die Regeln und Werte der beiden Welten zusammen zu bringen. Umso wichtiger ist es, dass die Eltern, Lehr- und Betreuungspersonen Kontakt halten und zusammenarbeiten. Je besser die Zusammenarbeit zwischen den Erwachsenen funktioniert, desto leichter kann sich das Kind auf die Schule und das Lernen konzentrieren. Bei wichtigen Gesprächen ist es sinnvoll, dass ein Übersetzer dabei ist. Es ist nicht gut, wenn das Kind oder seine Geschwister übersetzen.

23. Welche Aufgaben hat der Schulsozialarbeiter?

Eltern von Schul- und Kindergartenkindern können sich bei Fragen und Problemen an die Schulsozialarbeit wenden. Diese unterliegt der Schweigepflicht.

  • Schulsozialarbeit ist eine Anlaufstelle für Schülerinnen und Schüler, Lehrerinnen und Lehrer sowie Eltern.
  • Schulsozialarbeit ist beratend, präventiv und vernetzend.
  • Schulsozialarbeit ist neutral und unabhängig.
  • Ratsuchende kommen freiwillig zum Schulsozialarbeiter.

24. Was macht der Schulpsychologische Dienst?

Der Schulpsychologische Dienst (SPD) berät Lehrpersonen und Eltern, wenn ein Kind in der Schule Schwierigkeiten hat. Manche Kinder haben schlechte Noten und sind überfordert. Andere sind unterfordert und langweilen sich. Wieder andere können sich schlecht konzentrieren, sind unruhig oder sind emotional stark belastet und weisen depressive Züge auf. Die Schulpsychologin oder der Schulpsychologe führt Gespräche mit dem Kind und den Eltern und kann Tests durchführen. Aufgrund der Resultate werden Vorschläge unterbreitet, wie dem Kind am besten geholfen werden kann. Dazu gehören Unterstützungs-Massnahmen oder die Versetzung in eine andere Klasse. Manchmal berät sie/er auch die Lehrperson, wie sie/er das Kind besser unterstützen und fördern kann. Die Anmeldung beim Schulpsychologischen Dienst erfolgt durch die Schule in Absprache mit den Eltern. Eltern können sich auch direkt an den Schulpsychologischen Dienst wenden. Für die Schulgemeinde St. Margrethen ist die Regionalstelle Rebstein zuständig.